Landesrecht konsolidiert Tirol

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Stiftungs- und Fondsgesetz 2008, Tiroler § 19

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Stiftungs- und Fondsgesetz 2008, Tiroler

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 26/2008

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 19

Inkrafttretensdatum

01.06.2008

Außerkrafttretensdatum

31.12.2013

Index

4700 Fonds, Stiftung

Text

5. Unterabschnitt
Umwandlung, Auflösung

Paragraph 19,

Umwandlung einer Stiftung

  1. Absatz einsEine Stiftung ist in einen Fonds umzuwandeln, wenn die Erträge des Stiftungsvermögens zur dauernden Erfüllung des Stiftungszweckes nicht mehr ausreichen, der Stiftungszweck aber durch die Heranziehung des Stiftungsvermögens voraussichtlich mindestens fünf Jahre hindurch erfüllt werden kann.
  2. Absatz 2Liegen die Voraussetzungen nach Absatz eins, vor, so ist bei der Landesregierung die Umwandlung der Stiftung in einen Fonds unter Anschluss einer Prognoseberechnung zu beantragen und gleichzeitig eine Fondssatzung, die der Stiftungssatzung so weit wie möglich zu entsprechen hat, zur Genehmigung vorzulegen.
  3. Absatz 3Wird trotz Vorliegens der Voraussetzungen nach Absatz eins, kein Antrag auf Umwandlung der Stiftung in einen Fonds gestellt, so hat die Landesregierung dem Stiftungsvorstand die Vorlage einer Fondssatzung binnen einer angemessen festzusetzenden Frist aufzutragen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist von der Landesregierung ein Stiftungskommissär zu bestellen und diesem die Vorlage einer Fondssatzung binnen einer angemessen festzusetzenden Frist aufzutragen. Paragraph 18, Absatz 2 bis 4 sind anzuwenden.
  4. Absatz 4In Verfahren nach den Absatz 2 und 3 kommt der Stiftung und bei Stiftungen unter Lebenden auch dem Stifter Parteistellung zu.
  5. Absatz 5Mit dem Eintritt der Rechtskraft des Bescheides, mit dem die Umwandlung bewilligt und die Fondssatzung genehmigt wird, wird die Umwandlung der Stiftung in einen Fonds bewirkt. Die Stiftungsorgane bleiben, außer im Fall des Absatz 3, zweiter Satz, als Fondsorgane in ihrer Funktion.
  6. Absatz 6Die Landesregierung hat die Umwandlung einer Stiftung in einen Fonds auf dessen Kosten im Boten für Tirol zu verlautbaren.

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2017

Gesetzesnummer

10000056

Dokumentnummer

LTI40023901

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