bei der Verleihung von Auszeichnungen für Leistungen auf dem Gebiet des Sports nach dem Gesetz über die Auszeichnungen des Landes Tirol, LGBl. Nr. 4/1965, in der jeweils geltenden Fassung.bei der Verleihung von Auszeichnungen für Leistungen auf dem Gebiet des Sports nach dem Gesetz über die Auszeichnungen des Landes Tirol, Landesgesetzblatt Nr. 4 aus 1965,, in der jeweils geltenden Fassung.