wenn das Fahrzeug unter § 3 Abs. 1 lit. a und b fällt und vor dem 1. Jänner 1995 erstmalig zugelassen wurde, ein entsprechendes Dokument mitzuführen,wenn das Fahrzeug unter Paragraph 3, Absatz eins, Litera a und b fällt und vor dem 1. Jänner 1995 erstmalig zugelassen wurde, ein entsprechendes Dokument mitzuführen,