Einrichtungen der verbandsmäßigen und der offenen Jugendarbeit bei der Verwirklichung ihrer Ziele, insbesondere in den Bereichen des Bildungs- und Ausbildungswesens, der religiösen und weltanschaulichen Betätigung, der politischen Bildung und Partizipation, des Sport- und Gesundheitswesens, des Umweltschutzes, der Freizeitgestaltung und der Gemeinschaftspflege, zu unterstützen,