Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abfallwirtschaftskonzept
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
13.04.2011
Außerkrafttretensdatum
Index
8240 Abfall, Müll
Text
2. Abschnitt
Standort- und Einzugsbereiche von öffentlichen Behandlungsanlagen
§ 4
Einzugsbereiche
In Tirol werden folgende Einzugsbereiche für Restmüll und Sperrmüll festgelegt:
Einzugsbereich 1 (Reutte): Dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher Gemeinden des Bezirkes Reutte;
Einzugsbereich 2 (West): Dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher Gemeinden der Bezirke Imst und Landeck;
Einzugsbereich 3 (Innsbruck): Dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet der Stadt Innsbruck;
Einzugsbereich 4 (Mitte): Dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher Gemeinden der Bezirke Innsbruck-Land und Schwaz;
Einzugsbereich 5 (Ost): Dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher Gemeinden der Bezirke Kitzbühel und Kufstein;
Einzugsbereich 6 (Lienz): Dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher Gemeinden des Bezirkes Lienz.
Im RIS seit
19.04.2011
Zuletzt aktualisiert am
19.04.2011
Gesetzesnummer
20000031
Dokumentnummer
LTI40030868