Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abfallgebührengesetz, Tiroler
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 36/1991
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
01.07.1991
Außerkrafttretensdatum
Index
8240 Abfall, Müll
Text
§ 4Paragraph 4,
Grundgebühr
(1)Absatz einsDie Grundgebühr ist nach grundstücksbezogenen Merkmalen, wie insbesondere Größe und Verwendungszweck von Grundstücken und Gebäuden sowie Anzahl der Bewohner, festzusetzen.
(2)Absatz 2Der Gebührenanspruch entsteht mit der Bereitstellung von Einrichtungen und Anlagen zur Entsorgung von Abfällen sowie der Abfallberatung.
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2017
Gesetzesnummer
10000122
Dokumentnummer
LTI12003349
Alte Dokumentnummer
N3199110008M