nach § 3 Abs. 1 rechtskräftig festgestellt wurde, dass keine Alm vorliegt oder dass eine Grundfläche, ein Gebäude oder eine andere Anlage kein Bestandteil einer Alm ist, odernach Paragraph 3, Absatz eins, rechtskräftig festgestellt wurde, dass keine Alm vorliegt oder dass eine Grundfläche, ein Gebäude oder eine andere Anlage kein Bestandteil einer Alm ist, oder