Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Krankenanstaltengesetz - Tir KAG, Tiroler
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 5/1958
§/Artikel/Anlage
§ 9a
Inkrafttretensdatum
07.01.1957
Außerkrafttretensdatum
31.12.2010
Abkürzung
Tir KAG
Index
9440 Krankenanstalt, Spital
Text
§ 9aParagraph 9 a,
Patientenrechte
Die Träger der Krankenanstalten haben unter Beachtung des Anstaltszweckes und des Leistungsangebotes sicherzustellen, daß
Pfleglinge Informationen über die ihnen zustehenden Rechte erhalten sowie ihr Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte und die Herstellung von Abschriften oder Ablichtungen davon ausüben können;
Pfleglinge ihr Recht auf Aufklärung und Information über die Behandlungsmöglichkeiten samt Risken ausüben können;
auf Wunsch des Pfleglings ihm oder Vertrauenspersonen medizinische Informationen durch einen zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Arzt in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art gegeben werden;
ausreichend Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt bestehen und Vertrauenspersonen des Pfleglings im Fall einer nachhaltigen Verschlechterung seines Gesundheitszustands auch außerhalb der Besuchszeiten Kontakt mit dem Pflegling aufnehmen können;
auf Wunsch des Pfleglings eine seelsorgerische Betreuung möglich ist;
auf Wunsch des Pfleglings eine psychologische Unterstützung möglich ist;
die Intimsphäre der Pfleglinge ausreichend gewahrt ist;
neben der Erbringung fachärztlicher Leistung auch für allgemeine medizinische Anliegen des Pfleglings ein zur selbständigen Berufsausübung berechtigter Arzt zur Verfügung steht;
ein würdevolles Sterben sichergestellt ist und Vertrauenspersonen Kontakt mit dem Sterbenden pflegen können;
bei der Leistungserbringung möglichst auf den im allgemeinen üblichen Lebensrhythmus abgestellt wird;
bei der stationären und ambulanten Versorgung von Kindern eine möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume gegeben ist;
für stationär aufgenommene Pfleglinge eine qualifizierte Pflege dauernd gesichert ist.
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2017
Gesetzesnummer
20000190
Dokumentnummer
LTI40025484