Landesrecht konsolidiert Steiermark

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Land- und forstwirtschaftliche Berufsschulverordnung Anl. 1

Kurztitel

Land- und forstwirtschaftliche Berufsschulverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 23/1999 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 79/2013

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2013

Außerkrafttretensdatum

Index

5025 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Text

Anlage

Lehrpläne für Berufsschulen

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

1. Allgemeines Bildungsziel

  1. Litera a
    Gliederung nach Unterrichtsgegenständen und Lehrstoffabschnitten
    Der Lehrstoff der Berufsschulen ist nach Unterrichtsgegenständen gegliedert. Der Lehrstoff in den Unterrichtsgegenständen gliedert sich in Lehrstoffabschnitte (Lehrstoffkapitel), diese wiederum in Teilabschnitte. Innerhalb des Lehrstoffes eines Unterrichtsgegenstandes kommt es unbeschadet des notwendigen sachlogischen Aufbaues nicht auf eine lückenlose Aneinanderreihung der behandelten Teilgebiete an, sondern auf die Gesamtheit des Lehrstoffangebotes.
  2. Litera b
    Schuleigene Lehrstoffverteilungen
    Innerhalb des vom Lehrplan gezogenen Rahmens sind die Auswahl und die zeitliche Verteilung des Lehrstoffes und die Entscheidung für ein bestimmtes Lehrverfahren den Lehrern anheimgestellt.
    Um die Unterrichtsarbeit der Fachlehrer einer Schule und eine sinnvolle Weiterführung des Unterrichtes während des Unterrichtsjahres zu ermöglichen, hat in jeder Schule jeder Lehrer für seinen Unterrichtsgegenstand und jede Schulstufe eine ausführliche und aktuelle Lehrstoffverteilung vorzulegen. Diese ist grundsätzlich jedem Lehrer einer Schule zugänglich zu machen.
    Eine derartige Lehrstoffverteilung umfaßt die Lehrstoffeinheiten, die entsprechenden Lehrziele, die methodischen Hinweise und die Angabe der jedenfalls erforderlichen Unterrichtsmittel. Im Unterrichtsgegenstand „Praktischer Unterricht“ ist anstelle von Lehrzielen ein Fertigkeitenkatalog zu erstellen.
  3. Litera c
    Gelegenheitsunterricht
    Ereignisse, die einem Teil des Lehrstoffes besondere Aktualität verleihen, sind – abweichend von der vorausgeplanten Lehrstoffverteilung – in den Unterricht einzubauen.
  4. Litera d
    Gruppenbildung
    Überall dort, wo es die gesetzlichen Bestimmungen zulassen und sooft es die Unterrichtssituation erlaubt, sind die Schüler in Gruppen zusammenzufassen, um tunlichst jeden Schüler aktiv und selbsttätig an der Bearbeitung des Lehrstoffes zu beteiligen und bei der Erarbeitung eines Unterrichtsergebnisses heranzuziehen. Durch die Gruppenbildung im praktischen Unterricht soll vor allem gewährleistet werden, daß jeder Schüler bei entsprechender Arbeitsunterweisung praktische Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben und einüben kann.
  5. Litera e
    Lehrfächerzuteilung
    Bei der Lehrfächerzuteilung soll tunlichst darauf geachtet werden, daß ein und derselbe Fachlehrer den Unterricht aufsteigend durch alle Schulstufen führt.

2. Allgemeine didaktische Grundsätze

Da die Schüler über eine unterschiedliche Bildungsreife verfügen und unterschiedliche Vorkenntnisse mitbringen, hat der Unterricht in jedem Gegenstand auf die vorher vermittelten Kenntnisse aufzubauen und dementsprechend bedachtsam zu beginnen. Bei Bedarf ist den Schülern eine Einführung in die Techniken des Lernens und in die Arbeitsweise einer berufsbildenden Schule zu gewähren.

Um die Aufgabe der Schule zu verwirklichen, ist das Lehrgut in den allgemeinbildenden und praktischen Unterrichtsgegenständen so um die Leitfächer einer Fachrichtung zu gruppieren, daß diese bestmöglich erfüllt werden kann.

Der Unterricht soll, wann immer es möglich ist, von der konkreten Lebenswirklichkeit des Schülers ausgehen. Fachliche Ausbildung und Erziehung müssen als Bildungseinheit gesehen werden. Es ist darauf Bedacht zu nehmen, daß Achtung vor dem Bewahrenswerten und der Wille zur Neugestaltung angemessene Förderung finden. Der Erziehung zum Verantwortungsbewußtsein in allen Bereichen der Gesellschaft ist, wo immer es passend ist, Raum zu geben.

Die notwendige Stoffauswahl – vor allem in den allgemeinbildenden Gegenständen – ist unter sinnvoller Beschränkung auf das im Berufsleben Notwendige zu treffen. Der Fachunterricht hat die Wirtschaft auch als kulturellen Faktor aufzufassen, hiebei den Wert der Arbeit als Element für den Aufbau der Persönlichkeit zu betonen und die Verantwortung der Wirtschaftsführenden gegenüber der Gesellschaft herauszustellen. Die ständigen Veränderungen des Wirtschaftslebens zwingen zu ununterbrochener Anpassung des vorgeschriebenen Lehrgutes an die Bedürfnisse der Praxis, so daß dem Lehrer die Verantwortung für eine sorgfältige Auswahl und Ergänzung des Lehrgutes nicht abgenommen werden kann.

Sachliche Zusammenhänge zwischen den Unterrichtsgegenständen und Wechselbeziehungen zwischen allgemeinbildendem und fachlichem Unterricht sind tunlichst herzustellen, wobei dem Projektunterricht sowie dem fächerübergreifenden Unterricht besondere Bedeutung beizumessen ist. Der Lehrstoff ist so zu entwickeln, daß ein organischer Zuwachs an Wissen, Kenntnissen und Fertigkeiten gesichert ist.

Da die Fachschüler weitgehend durch eigene Entscheidungen zu diesem Bildungsweg kommen, hat der Lehrer diesen echten Bildungswillen zu festigen und für die Lernarbeit fruchtbar zu machen. Bei den Berufsschülern geht es vor allem darum, bei jeder passenden Gelegenheit das Interesse nach Weiterbildung zu wecken und zu fördern.

Die Einführung des Schülers in die fachliche Begriffswelt verlangt größtmögliche Anschaulichkeit. Zur Schaffung klarer Vorstellungen sind sorgfältig ausgewählte Unterrichtsmittel heranzuziehen. Eine bloß abstrakte oder verbale Wissensvermittlung ist zu vermeiden; so sind vor allem auch Exkursionen und sonstige Unterrichtsveranstaltungen für eine zeit- und lebensnahe Gestaltung des Unterrichtes heranzuziehen.

Das Lernen ist soweit wie möglich auf Selbsttätigkeit zu gründen. Die Selbständigkeit und das kritische Denken der Schüler sowie die Befähigung zur objektiven Urteilsbildung sind zu fördern. Gestellte Aufgaben sind grundsätzlich vom Lehrer zu überprüfen und die Ergebnisse zu besprechen.

Durch Wiederholen, Anwenden und Üben ist der Bestand von grundlegenden Kenntnissen zu sichern. Leistungskontrollen sind einzubauen.

Der Pflege des sprachlichen Ausdrucks, der lebenskundlichen Erziehungsarbeit sowie der Frage der Unfallverhütung sind durchgehend in allen Unterrichtsgegenständen Aufmerksamkeit zu schenken. Der Lehrstoff ist auf die einzelnen Schulstufen abzustimmen, sofern dies nicht im Lehrplan vorgesehen ist.

Bei der Beachtung der dargelegten Grundsätze sind die Wahl und Anwendung der Unterrichtsmethode frei. Diese ist vor allem bestimmt von der sachlogischen Struktur des Lehrgutes, vom Entwicklungs- und Leistungsstand der Schüler und der Klasse in ihrer Gesamtheit, vom Ziel des jeweiligen Stoffabschnittes (Lehrziel) sowie von den schulorganisatorischen und sachlichen Voraussetzungen des Unterrichtes. Methodenfreiheit beinhaltet eine schöpferische Leistung, eine verantwortungsvolle Aufgabe und die Bereitschaft und Pflicht der permanenten Weiterbildung des Lehrers.

2. Abschnitt
Lehrpläne für Berufsschulen

1. Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände (Stundentafeln)

Die Ausbildungsdauer an der Berufsschule umfasst insgesamt 28 Wochen, aufgeteilt auf drei Lehrgänge (Klassen), die jeweils mindestens 9 Wochen dauern.

a) Fachrichtung Landwirtschaft

 

Wochenstunden je Lehrgang

 

1.Kl.

2.Kl.

3.Kl.

Summe

Gesamt

Allgemeinbildende Gegenstände

 

 

 

 

 

Religion

2

2

2

6

56

Deutsch und Kommunikation

3

2

2

7

65

Englisch

1

2

2

5

47

Rechnen

3

3

1

7

65

EDV

1

1

2

4

37

Politische Bildung

2

1

3

28

Lebenskunde

2

2

19

Bewegung und Sport

2

2

2

6

56

Berufsbildende Gegenstände

 

 

 

 

 

Pflanzenbau

6

6

6

18

168

Tierhaltung

5

5

6

16

150

Waldwirtschaft

3

3

3

9

84

Landtechnik und Baukunde

5

5

5

15

140

Betriebswirtschaft und Buchführung

2

2

3

7

65

 

 

 

 

 

 

Praktischer Unterricht

8

8

8

24

224

SUMME

43

43

43

 

1204

b) Fachrichtung Gartenbau

 

Wochenstunden je Lehrgang

 

1.Kl.

2.KL.

3.Kl.

Summe

Gesamt

Allgemeinbildende Gegenstände

 

 

 

 

 

Religion

2

2

2

6

56

Deutsch und Kommunikation

3

2

2

7

65

Englisch

1

2

2

5

47

Rechnen

3

4

7

65

EDV

1

1

1

3

28

Politische Bildung

2

2

4

37

Lebenskunde

2

2

19

Bewegung und Sport

2

2

2

6

56

Berufsbildende Gegenstände

 

 

 

 

 

Zierpflanzenbau

3

3

3

9

84

Gemüsebau

3

3

6

56

Floristik

2

2

2

6

56

Garten-und Landschaftsbau

3

3

3

9

84

Baumschulwesen

3

3

3

9

84

Technik im Gartenbau

3

3

6

56

Gärtnerische Betriebswirtschaft

3

3

28

Botanik

3

3

6

56

Pflanzenernährung und -schutz

4

3

4

11

103

 

 

 

 

 

 

Praktischer Unterricht

8

8

8

24

224

SUMME

43

43

43

 

1204

c) Fachrichtung Bienenwirtschaft

 

Wochenstunden je Lehrgang

 

1.Kl.

2.Kl.

3.Kl.

Summe

Gesamt

Allgemeinbildende Gegenstände

 

 

 

 

 

Religion

2

2

2

6

56

Deutsch und Kommunikation

3

2

2

7

65

Englisch

2

2

1

5

47

Rechnen

3

3

1

7

65

EDV

1

2

1

4

37

Politische Bildung

2

1

3

28

Lebenskunde

2

2

19

Bewegung und Sport

2

2

2

6

56

Berufsbildende Gegenstände

 

 

 

 

 

Pflanzenbau

6

6

12

112

Tierhaltung

5

4

9

84

Waldwirtschaft

3

3

6

56

Landtechnik und Baukunde

4

5

9

84

Betriebswirtschaft und Buchführung

2

2

2

6

56

Bienenkunde

6

6

56

Honiggewinnung

5

5

47

Technik in der Imkerei

4

4

37

Bienenkrankheiten

3

3

28

Königinnenzucht

3

3

28

 

 

 

 

 

 

Praktischer Unterricht

8

8

10

26

243

SUMME

43

43

43

 

1204

d) Fachrichtung Forstwirtschaft

 

Wochenstunden je Lehrgang

 

1.Kl.

2.Kl.

3.Kl.

Summe

Gesamt

Allgemeinbildende Gegenstände

 

 

 

 

 

Religion

2

2

2

6

56

Deutsch und Kommunikation

3

2

2

7

65

Englisch

1

2

2

5

47

Rechnen

3

3

1

7

65

EDV

1

1

2

4

37

Politische Bildung

2

1

3

28

Lebenskunde

2

2

19

Bewegung und Sport

2

2

2

6

56

Berufsbildende Gegenstände

 

 

 

 

 

Waldwirtschaft

8

3

3

14

131

Forsttechnik

3

5

5

13

122

Forstarbeitslehre

2

5

5

12

112

Betriebswirtschaft und Buchführung

2

2

4

8

74

Landwirtschaft

2

2

2

6

56

 

 

 

 

 

 

Praktischer Unterricht

12

12

12

36

336

SUMME

43

43

43

 

1204

e) Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft

 

Wochenstunden je Lehrgang

Gegenstände

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

Summe

Gesamt

Religion

2

2

2

6

56

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

9

84

Englisch

2

2

2

6

56

Mathematik und Wirtschaftliches Rechnen

2

2

2

6

56

Lebenskunde

2

2

2

6

56

Politische Bildung

1

1

1

3

28

Musische Bildung

1

1

1

3

28

Bewegung und Sport

2

2

2

6

56

Haushaltsmanagement

2

2

2

6

56

Ernährung und Gesundheit

2

2

2

6

56

Informatik

1

1

1

3

28

Landwirtschaft und Gartenbau

3

3

3

9

84

Praktischer Unterricht

 

 

 

 

558

Hauswirtschaft und Servieren

6,6

6,6

6,6

20

 

Ernährung und Küchenführung

6,6

6,6

6,6

20

 

Kreatives Gestalten und Textilverarbeitung

6,6

6,6

6,6

20

 

Summe

43

43

43

129

1202

2. Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff, Aufteilung auf die einzelnen Schulstufen und didaktische Grundsätze

A. Fachrichtung Landwirtschaft,Gartenbau, Bienenwirtschaft und Forstwirtschaft

Religion:

Die Bildungs- und Lehraufgabe, die Aufteilung des Lehrstoffes und die didaktischen Grundsätze dieses Unterrichtsgegenstandes werden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und gesondert verlautbart.

Deutsch einschließlich Schriftverkehr:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen befähigt werden, sich sprachlich klar und richtig auszudrücken und die gebräuchlichsten schriftlichen Arbeiten ordentlich und sachgemäß zu erledigen. Niederschriften sollen frei von Verstößen gegen die Rechtschreibung sein. Die Schüler sollen lernen, Gehörtes, Gesehenes und Gelesenes zu verstehen, zu erfassen und dazu sachlich Stellung zu nehmen. Erziehung der Schüler zum freien Sprechen und zum Lesen als Grundlage der späteren Weiterbildung.

Lehrstoff:

Sprecherziehung: Schulung der Ausdrucksfähigkeit, Festigung und Erweiterung des aktiven Wortschatzes durch Berichten, Nacherzählen, Erzählen, Wechselrede, Vortragen.

Landwirtschaftlicher Schriftverkehr: Abfassen von Schriftstücken privater und beruflicher Art.

Rechtschreiben und Sprachlehre: Berichtigung von häufig im Schriftverkehr auftretenden Verstößen gegen die Rechtschreibung. Behebung sprachlicher Mängel. Behandlung einschlägiger Fachausdrücke, Fremdwörter und gebräuchlicher Abkürzungen.

Lesen: Anleitung zum richtigen Lesen. Benützung von Nachschlagewerken.

Didaktische Grundsätze:

Auf richtiges Sprechen und Schreiben ist in allen Unterrichtsgegenständen hinzuwirken. Im Unterricht sind die Gedankeninhalte den jeweiligen Sachstoffen zu entnehmen. Die Schüler sollen bei allen schriftlichen Arbeiten zur Selbständigkeit geführt werden. Wörterbücher sind zu verwenden. Durch Sprechübungen sollen die Schüler zu sicherem Auftreten und zu klarer Ausdrucksweise gelangen.

Rechnen:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen befähigt werden, die im praktischen Berufsleben an sie herantretenden rechnerischen Probleme selbständig und sicher zu lösen. Sie sind zum Sparen, zur Genauigkeit und zu wirtschaftlichem Denken zu erziehen.

Lehrstoff:

Gebräuchliche Maße und Gewichte. Berechnungen unter Anwendung der vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen und Dezimalzahlen. Des weiteren Bruchrechnungen, Schlußrechnungen, Mischungs- und Teilungsrechnungen, Prozent-, Flächen- und Raumberechnungen, soweit sie im Berufsleben regelmäßig vorkommen.

Didaktische Grundsätze:

Das Rechnen muß ein wesentliches Mittel zur Erarbeitung, Klärung und Vertiefung des Sachstoffes sein. Jede rein theoretische Behandlung der Rechnungsarten ist zu vermeinden. Kopfrechnungen und Schätzen sind zu üben, Rechenvorteile anzuwenden. Zum Gebrauch von Faustzahlenbüchern und Tabellen ist anzuleiten. Übungen im genauen Messen an Flächen und Körpern, auch Lesen und Anfertigen von einfachen Plänen sind in den Unterricht einzubauen.

Politische Bildung:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen befähigt werden, den Wert der Gemeinschaft zu erfassen und den Aufbau und die Einrichtungen des österreichischen Staates zu verstehen. Sie sind mit dem sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Leben vertraut zu machen. Das Verständnis für andere Völker und für die Notwendigkeit einer weltweiten Zusammenarbeit ist zu wecken und zu vertiefen. Über die berufsständigen Organisationen und deren Aufgaben ist ein Überblick zu geben.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Lehrgang:
    Kurzer Überblick über die Besiedlung des Heimatgebietes und die Geschichte des Bauernstandes. Bäuerliches Kulturgut. Der Bauer in der Gesellschaft.
  2. Ziffer 2
    Lehrgang:
    Lebensformen der Gemeinschaft: Wichtige Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Selbstverwaltung der Gemeinde und des Bezirkes. Überblick über Gesetzgebung und Vollziehung der Länder und des Bundes. Aktuelles Zeitgeschehen.
  3. Ziffer 3
    Lehrgang:
    Berufsausbildung. Landwirtschaftskammer, Landarbeiterkammer. Landwirtschaftliches Genossenschaftswesen. Überblick über die für die Landwirtschaft wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht hat vom Erleben der Schüler auszugehen und sich auf das Wesentliche zu beschränken. Durch das ständige Anknüpfen an die Erfahrungswelt der Schüler ist das Wissen um die Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft zu vertiefen, wobei der Gemeindearbeit besondere Beachtung geschenkt werden soll. Durch Teilnahme an Gemeinderatssitzungen oder Sitzungen von Vereinen und Genossenschaften ist das Interesse an der Öffentlichkeit wachzurufen und zu fördern.

Lebenskunde:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Dieser Gegenstand ist als Lebenshilfe zu betrachten. Im Mittelpunkt des Lebenskundeunterrichtes stehen die Festigung und Vertiefung einer lebensbestimmenden Wertordnung. Die Schüler sollen Einblick in die Vielfalt der Lebensprobleme gewinnen und die Notwendigkeit der Einordnung in die Gemeinschaft erfassen lernen. Charakterformung und Persönlichkeitsbildung sind fortzusetzen. Der Wert auf Gesundheit und die Verantwortung, sich gesund zu erhalten, sind den Schülern nahezubringen. Die Bedeutung einer ständigen Weiterbildung ist bewußtzumache, die Freude am Musischen zu fördern. Anleitungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung sind zu geben.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Lehrgang:
    Verhalten in der Gemeinschaft: Rechte, Haltung und Gesinnung gegenüber den Mitmenschen. Begegnung mit dem anderen Geschlecht.
  2. Ziffer 2
    Lehrgang:
    Gesundheits- und Köperpflege. Gesunde Lebensführung. Erste Hilfe.
  3. Ziffer 3
    Lehrgang:
    Partnerschaft in der Familie, bäuerliche Gemeinschaften.
    Bedeutung und Möglichkeit ständiger Weiterbildung. Sinnvoller Gebrauch der Freizeit. Fest- und Feiergestaltung, Singen. Verkehrserziehung und Unfallverhütung.

Didaktische Grundsätze:

Richtiges Benehmen, gute Umgangsformen und sicheres Auftreten sind zu üben. Dem Gelegenheitsunterricht ist neben den anderen Unterrichtsgrundsätzen besonderes Augenmerk zuzuwenden. Der musischen Erziehung ist Raum zu geben. Für alle Themen dieses Unterrichtsgegenstandes gelten die Grundsätze der Lebensnähe und der Konzentration in verstärktem Maße. Der Erste-Hilfe-Kurs ist im 1. oder 2. Lehrgang als unverbindliche Übung in Kursform anzubieten.

Leibesübungen:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Leibesübungen haben die Aufgabe, die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der Schüler zu fördern und zur Entwicklung positiver Charaktereigenschaften beizutragen. Der Unterricht soll zur Entfaltung der Freude an der Bewegung führen und der Weckung eines gesunden Leistungswillen dienen. Gemeinschaftssinn und Ausdauer sind zu fördern. Gesundheitlichen Schäden soll vorgebeugt werden.

Lehrstoff:

Körperliche Grundausbildung in Gymnastik und Leichtathletik, Spiele, Wandern, Schwimmen und Wintersportarten.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist auf örtliche Möglichkeiten und auf die altersmäßige Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Übungen sollen in leichter und spielerischer Form durchgeführt werden. Die tägliche sportliche Betätigung unter Aufsicht ist anzustreben. Spiele in Wettkampfform stellen eine wertvolle Ergänzung des Unterrichtes dar.

a) Fachrichtung Landwirtschaft

Pflanzenbau:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Unterricht ist unter Bedachtnahme biologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte die Bedeutung des Bodens und des Pflanzenbaues sowie der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Bodengesundheit den Schülern bewußtzumachen. Auf eine ausführliche Behandlung von Boden und Düngung, insbesondere dem wirtschaftseigenen Dünger, ist besonderer Wert zu legen. Dem Produktionsgebiet, der Markt- und Absatzlage und den regionalen Verhältnissen ist zu entsprechen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Lehrgang:
    Pflanzenkunde: Bau und Leben. Wichtige Pflanzen. Boden und Klima: Bestandteile, Eigenschaften und Aufbau des Bodens. Einteilung und Beurteilung. Bodenbearbeitung. Bodenschutz. Wetter und Klima.
  2. Ziffer 2
    Lehrgang:
    Pflanzenernährung und Düngung: Chemische Grundlagen, Nährstoffe und deren Wirkung, Aufgabe der Düngung, Wirtschafts- und Mineraldünger. Anwendung der Dünger, Ertragsgesetze. Düngungsplan. Saat- und Pflanzgut. Fruchtfolge.
  3. Ziffer 3
    Lehrgang:
    Getreidebau. Hackfruchtbau. Futterbau. Spezialkulturen.

Didaktische Grundsätze:

Die Schüler sind zum selbständigen Beobachten von Natur- und Arbeitsvorgängen anzuregen. An vorhandene praktische Kenntnisse in der Landwirtschaft sowie in der Naturkunde ist anzuknüpfen. Auf Arbeitsvereinfachungen, Umweltschutz und auf die Unfallverhütung ist hinzuweisen.

Tierhaltung:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die wirtschaftliche Bedeutung, insbesondere der Milch- und Fleischerzeugung, ist den Schülern bewußtzumachen. Durch Vermittlung grundlegender Kenntnisse über den Bau und die wichtigsten Lebensvorgänge der Tiere ist das Verständnis für eine zweckmäßige Zucht, Haltung und Fütterung zu fördern. Der Besonderheit des Produktionsgebietes und der Markt- und Absatzlage ist zu entsprechen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Lehrgang:
    Bau des Tierkörpers und wichtige Lebensvorgänge: Zelle und Gewebe, Stoffwechsel, Blutkreislauf, Atmung, Verdauung, Harn- und Geschlechtsorgane.
    Grundlagen der Fütterung: Zusammensetzung des Futtermittels. Nährstoffe. Grundbegriffe der Fütterung.
  2. Ziffer 2
    Lehrgang:
    Die wichtigsten Futtermittel. Milchwirtschaft: Zusammensetzung der Milch, Bildung, Gewinnung und Behandlung. Milchqualität. Sonderformen der Tierhaltung.
  3. Ziffer 3
    Lehrgang:
    Tierzucht und Tierhaltung: Bedeutung und Formen, Zucht, Haltung und Fütterung bei Rind, Schwein und sonstigen Haustieren. Tierzuchtförderung und Tierzuchtgesetz.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten. Detailwissen auf dem Gebiet der Anatomie und Physiologie ist nur in dem Maße zu vermitteln, als es zum Verständnis der wichtigsten Lebensvorgänge des Tieres und der Erhaltung der Tiergesundheit notwendig ist. Erkennungsübungen, Futterberechnungen sowie Beurteilungs- und Bestimmungsübungen sind in den Unterricht einzubauen.

Auf Arbeitsvereinfachung und auf die Wichtigkeit der Unfallverhütung ist hinzuweisen.

Waldwirtschaft:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Den Schülern ist die Bedeutung des Waldes bewußtzumachen. Die Grundkenntnisse der Waldwirtschaft sind zu vermitteln. Im besonderen ist der Wald als Lebensgemeinschaft, als Erholungsraum und als Produktionsstätte des Rohstoffes Holz darzustellen. Die Waldgesinnung ist zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Lehrgang:
    Die Bedeutung des Waldes für den bäuerlichen Betrieb und die Volkswirtschaft. Die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Der Wald als Lebensgemeinschaft. Die Baumarten, ihre Ansprüche und ihre wirtschaftliche Bedeutung, wichtige Sträucher.
  2. Ziffer 2
    Lehrgang:
    Waldbau: Die Verjüngung des Waldes, Pflege der Kulturen und des Jungwuchses. Forstschutz, Ziel und Durchführung der Durchforstung. Die Betriebsformen der bäuerlichen Waldwirtschaft.
  3. Ziffer 3
    Lehrgang:
    Holzernte und Vermarktung: Schlägerung und Bringung. Ausformung marktgängiger Sortimente. Holzabmaß und Verkauf. Pflege der Besitz- und Waldgrenzen. Wichtige forst- und jagdrechtliche Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht hat an vorhandene naturkundliche Kenntnisse und an das in anderen Fachgebieten vermittelte Wissen anzuknüpfen. Die Darbietung des Lehrstoffes hat möglichst lebensnah zu erfolgen. Natur- und Arbeitsvorgänge im Wald sollen am Objekt erläutert werden, um den Schüler zum selbständigen Beobachten anzuregen.

Moderne Arbeitsverfahren sind in den Vordergrund zu stellen. Auf die Wichtigkeit der Unfallverhütung und überbetrieblichen Zusammenarbeit ist hinzuweisen.

Landtechnik und Baukunde:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Den Schülern ist ein landtechnisches Grundwissen zu vermitteln, das sie befähigt, die wichtigsten Funktionen der Landmaschinen zu verstehen. Kenntnisse über die Wartung von Maschinen und Geräten und für die werkstattmäßige Ausrüstung des Betriebes sollen vermittelt werden. Die übersichtsweise Behandlung von Arbeitsketten in der Landwirtschaft und der überbetriebliche Maschineneinsatz sollen die Schüler zur richtigen Maschinenauswahl und zum Maschineneinsatz nach technischen und wirtschaftlichen Grundsätzen anregen. Im Baukundeunterricht sind Grundlagen für die Bauführung bei der Errichtung und Sanierung von Gebäuden zu vermitteln. Auf das Erkennen und Erhalten wertvoller Baubestände soll hingewiesen werden.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Lehrgang:
    Landtechnik: Werkzeugkunde und Einrichtung der bäuerlichen Hofwerkstätte. Allgemein technische Grundbegriffe. Maschinenelemente und Werkstoffe. Verbrennungsmotoren.
  2. Ziffer 2
    Lehrgang:
    Traktor: Bauformen, Einsatz, Wartung.
  3. Ziffer 3
    Lehrgang:
    Maschineneinsatz: Arbeitsketten und Arbeitstechnik für Düngung, Bodenbearbeitung, Hackfrüchte, Getreide, Mais und Gründland. Überbetrieblicher Maschineneinsatz.
    Baukunde: Baustelleneinrichtung. Baustoffe. Bauausführung. Energiesparende Maßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht hat sich an den notwendigen Erfordernissen des landwirtschaftlichen Betriebes zu orientieren. Ein praxisnaher Unterricht ist durch die Bezugnahme der einzelnen Grundkenntnisse auf bekannte Maschinen zu erreichen. Dabei hat die berufsbegleitende Ausbildung als wesentliche Orientierung zu gelten.

Auf Unfallschutz ist besonders Bedacht zu nehmen.

Einführung in die Betriebswirtschaft und Buchführung:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Dem Schüler sind Grundkenntnisse in diesen Gegenständen zu vermitteln. Das Verständnis für Betriebsaufzeichnungen ist zu wecken. Er soll das in den produktionswirtschaftlichen Fächern erworbene Wissen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten anwenden können.

Kenntnisse der Administration sollen helfen, Ordnung im Betriebsgeschehen zu halten. Die überbetriebliche Zusammenarbeit ist zu fördern.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Lehrgang:
    Erhebung von Betriebsdaten, Anlegen einer Belegesammlung.
  2. Ziffer 2
    Lehrgang:
    Grundlagen einer einfachen Büroorganisation, rechtliche Grundlagen des landwirtschaftlichen Betriebes: Grundbuchauszug, Grundbesitzbogen, Einheitswertbescheid, Lageplan; Erhebung der Vermögensbestandteile und deren Bewertung.
  3. Ziffer 3
    Lehrgang:
    Erfolgs- und Kostenbegriffe, Grundlagen der Betriebseinrichtung, Grundsätze der Betriebsführung, Ermittlung des Einkommens aus dem Vermögensvergleich, Bestandsrechnung, Grundlagen der Finanzierung.

Didaktische Grundsätze:

Der Gegenstand darf nicht als Spezialfach mit Abgrenzungen gesehen werden; eine enge Verbindung mit den anderen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen. Der Unterricht ist praxisnah und mit Übungen zu gestalten; Vergleiche sind anzustellen. Die Einbeziehung der Schülerbetriebe im Übungsbeispiel ist erforderlich. Auf praktische Planungsübungen wie Düngungsplan, Fütterungsplan ist einzugehen. Das Interesse an ständigen Betriebsaufzeichnungen ist durch Anlegen einer Belegesammlung und Ermittlung sonstiger betriebswirtschaftlicher Daten zu wecken.

Praktischer Unterricht:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im praktischen Unterricht ist das erworbene theoretische Wissen des Schülers in einer auf die Berufstätigkeit ausgerichteten Form anzuwenden. Die Schüler sollen befähigt werden, landwirtschaftliche Arbeiten selbständig, richtig und gewissenhaft auszuführen. Die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern.

Lehrstoff:

Pflanzenbau: Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen an Boden und Pflanzen. Beobachtung von Naturvorgängen. Düngungsplan.

Tierhaltung: Erkennung und Beurteilung der wichtigsten Futtermittel. Pflege landwirtschaftlicher Nutztiere. Praktische Melkarbeit und Klauenpflege. Tierbeurteilung. Besichtigung von Stalleinrichtungen und Einrichtungen der Tierzuchtförderung.

Landtechnik und Baukunde: Der Umgang mit Werk- und Baustoffen. Wartung und Pflege des Traktors und der Landmaschinen. Arbeitsketten und Maschineneinsatz.

Waldwirtschaft: Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen. Richtige Pflanzung und Kulturpflege, marktgerechte Nutzung.

Didaktische Grundsätze:

Anhand der praktischen Beispiele, die sich auf den elterlichen Betrieb beziehen, sind die Kenntnisse und Fertigkeiten in der landwirtschaftlichen Produktion zu erweitern. Dazu sind praktische Übungen, Besichtigungen, Demonstrationen, einfache Versuche, Beurteilungen, Erkennungs- und Bestimmungsübungen auszuführen. Der Melkkurs kann in Blockform angeboten werden.

In der Regel wird der praktische Unterricht in Gruppen durchgeführt, Teilungszahl 8. Eine weitere Unterteilung dieser Gruppen ist möglich, wobei jedoch die Stundenzahl entsprechend der zur Verfügung stehenden Gruppen nicht verändert werden darf.

b) Fachrichtung Gartenbau

Zierpflanzenbau:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Den Schülern sind die Grundkenntnisse der Heranzucht, Pflege und Vermarktung der wichtigsten Blumen- und Zierpflanzen im Freiland- und Unterglasanbau zu vermitteln.

Lehrstoff:

Freilandzierpflanzen: Sommerblumen, Zweijahresblumen, Stauden, Gehölze.

Zierpflanzen unter Glas: Topfpflanzen und Schnittblumen, Möglichkeiten der Kultursteuerung, Einsatz von Wuchs- und Hemmstoffen, moderne Kulturverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Neuzeitliche Kultur- und Arbeitsverfahren sind zu beachten. Auf die Möglichkeit und Bedeutung der Spezialisierung im Zusammenhang mit den Markt- und Absatzverhältnissen im In- und Ausland ist Bedacht zu nehmen, wobei auf verschiedene Betriebsformen einzugehen ist. Beispiele für produktionsfördernde Maßnahmen und gezielte Werbung als Voraussetzung für die Absatzförderung sind anzuführen.

Gemüsebau:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sind mit der Bedeutung des gärtnerischen Gemüsebaues im Sinne einer gesunden Ernährung vertraut zu machen. Sie sollen die Einflüsse der verschiedenen Wachstumsfaktoren auf das Pflanzenwachstum im Zusammenhang mit Anzucht und Pflege, der Pflanzenernährung und Fruchtfolge verstehen. Auf die Praxis neuer Kulturverfahren ist hinzuweisen.

Im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit des Gemüsebaues sind den Schülern spezielle Kenntnisse der verschiedenen Gemüsearten und -sorten und die regionalen Erfordernisse der Vermarktung zu vermittteln. Auf die Möglichkeit einer Kulturzeitverkürzung durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln ist einzugehen.

Die Schüler sollen die Aufgaben des gärtnerischen Gemüsebaues im Vergleich zum Feldgemüsebau und Gemüsebau im Hausgarten kennenlernen. Ökologische und ökonomische Überlegungen im Zusammenhang mit der Umweltproblematik sind den Schülern näherzubringen.

Lehrstoff:

Nährwert und gesundheitlicher Wert von Gemüse. Qualitätsunterscheidungen hinsichtlich der Vermarktungseigenschaften. Formen des Gemüsebaues (gärtnerischer Gemüsebau, Feldgemüsebau, Gemüsebau im Hausgarten). Einfluß der Wachstumsfaktoren, vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung der Bodenmüdigkeit. Erdlose Gemüsekultur. Aussaat, Anzucht, Pflanzung und Pflegemaßnahmen. Ernteverfrühung durch technische Hilfsmittel. Ernte und Lagerung sowie industrielle Verwertung. Vermarktungs- und Absatzeinrichtungen.

Umwelteinflüsse auf die Gemüseproduktion (Schadstoffemission, Nitratanreicherung, radioaktive Verstrahlung). Problemlösungsmöglichkeiten sind zu besprechen.

Konventioneller Gemüsebau – alternativer Gemüsebau.

Spezieller Gemüsebau: Die einzelnen Gemüsearten bezüglich Herkunft, Familie und der botanischen Eigenschaften. Ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung. Klima- und Bodenansprüche. Stellung in der Fruchtfolge. Kulturdauer und richtige Sortenwahl. Qualitätsklasseneinteilung.

Didaktische Grundsätze:

Arbeitsverfahren sind in den Vordergrund zu stellen, die Ursachen von Mißerfolgen aufzuzeigen. Auf die Besonderheiten des Produktionsgebietes und der Vermarktung ist entsprechend hinzuweisen. Besonders hervorzuheben sind die Sortierungsvorschriften und das Qualitätsklassengesetz.

Betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist besonderes Augenmerk zu schenken.

Binderei und Blumenschmuck:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Unterricht sind Grundkenntnisse der verschiedenen Arbeitstechniken, des zur Verfügung stehenden Materials zu vermitteln. Auf die erforderlichen Handfertigkeiten ist besonders Bedacht zu nehmen. Die Schüler sollen befähigt werden, Binderei- und Blumenschmuckaufgaben gewissenhaft und selbständig zu lösen.

Lehrstoff:

Naturhafte Gestaltung, Gestaltung im Raum, Brauchtumsbinderei, Frühlingsbinderei, Ernte- und Weihnachtsbinderei, Pflanzen- und Behelfsmaterial für die Binderei, Kalkulation.

Didaktische Grundsätze:

Da es sich in der Hauptsache um praktische Hinweise handelt, ist an die Erfahrungen der Schüler aus ihren Lehrbetrieben anzuknüpfen. Besondere Talente in der Gestaltung sind zu fördern. Einzelunterweisungen sind erforderlich. Der Gegenstand ist im Zusammenhang mit den anderen Fachgegenständen zu sehen.

Landschaftsgärtnerei:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Es ist von der zunehmenden Bedeutung und Funktion des Gärtners in der Landschafts- und Grünraumgestaltung auszugehen. Die Schüler sind mit den begleitenden und vorbereitenden Arbeiten für die Gartengestaltung, Gartentechnik sowie Friedhofsgärtnerei und dem grundlegenden Wissen für diese Fachgebiete vertraut zu machen.

Lehrstoff:

Gärtnerisches Feldmessen und Fachzeichnen: Längenmessung, Höhenmessung, Winkelmessung. Standlinienmethode, Dreiecksmethode. Zeichnen von einfachen Profilen und Grundrissen. Der Gartenplan.

Gartentechnik und Gartengestaltung: Die wichtigsten Gestaltungselemente für den Landschaftsgärtner, Anlage von Gärten.

Friedhofsgärtnerei: Friedhofgestaltung, Gestaltung und Pflege des Grabes, Friedhofsordnung. Die Landschafts- und Friedhofsgärtnerei als Betriebsform.

Didaktische Grundsätze:

Im Unterricht ist an das Wissen aus den anderen Fachgegenständen anzuknüpfen. Die einzelnen Teilgebiete dieses Gegenstandes sind durch praktische Übungen, Exkursionen und Bildmaterial besonders anschaulich zu gestalten.

Baumschulwesen:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Den Schülern sind die wichtigsten Kenntnisse der Heranzucht und Pflege von Gehölzern zu vermitteln. Auf die wirtschaftliche Bedeutung dieses Betriebszweiges, insbesondere auf die marktgerechte Erzeugung von Zier- und Obstgehölzen ist besonderer Wert zu legen.

Lehrstoff:

Voraussetzungen für die Errichtung einer Baumschule, Kultureinrichtungen, neue Kulturmethoden (Container), Vermehrung der wichtigsten Gehölze, Schnitt und Pflege der Ziergehölze, Vermarktung und Markenetikett.

Didaktische Grundsätze:

Im Unterricht ist an den Erfahrungsbereich der Schüler aus dem Lehrbetrieb anzuknüpfen. Der Lehrstoff ist durch Betriebsbesichtigungen zu erhärten, Möglichkeiten der Arbeitsvereinfachung sind aufzuzeigen. Auf die Bedeutung der von der Jahreszeit unabhängigen Erzeugung wie auch auf die Probleme des Importes aus klimatisch begünstigten Ländern

ist hinzuweisen. Betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist besonderes Augenmerk zu schenken.

Technik im Gartenbau:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Den Schülern ist technisches Grundwissen zu vermitteln, das sie befähigt, die wichtigsten Maschinen und Geräte des Gartenbaues zu pflegen und zu handhaben. Kenntnisse über Kulturbauten, Heizsysteme im Gartenbau, sonstige Betriebsmittel und Einrichtungen sind zu vermitteln. Auf rationelle Ausnützung aller Einrichtungen ist besonders Bedacht zu nehmen.

Lehrstoff:

Werkzeuge, Maschinen und Geräte zur Pflanzenanzucht und Weiterkultur, Bodenbearbeitung. Erdaufbereitung und Pflanzenschutz. Gewächshauskonstruktionen und -einrichtungen. Heizung. Bewässerung und Düngung. Belichtung. Verdunklung. Schattierung. Begasung. Energiesparende Spezialeinrichtungen und ihre Steuerung nach dem neuesten Stand der Technik. Einrichtungen für Freilandkulturen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht hat an vorhandene Kenntnisse wie an Beobachtungen im gärtnerischen Betrieb anzuknüpfen. Der Unterricht ist durch Besichtigungen, Vorführungen und Demonstrationen praxisnah zu gestalten. Auf Unfallverhütung ist besonders Bedacht zu nehmen.

Betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist besonderes Augenmerk zu schenken.

Gärtnerische Betriebswirtschaft und Buchführung:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll befähigt werden, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen.

Es sollen Kenntnisse und Grundlagen vermittelt werden, welche zur Führung eines gärtnerischen Betriebes unter Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze erforderlich sind. Der Schüler soll Daten für seinen Betrieb erheben und auswerten können. Er soll befähigt werden, die der Marktsituation angepaßten Produkte zu erzeugen und die der Umwelt angepaßten Produktionssysteme auszuwählen.

Die Bereitschaft zur überbetrieblichen Zusammenarbeit soll geweckt und gefördert werden.

Lehrstoff:

Erhebungen der Produktionsgrundlagen. Einkommen – Kostenbegriff. Einführung in die Betriebsplanung und doppelte Buchführung. Zusammenhänge der Bilanz.

Didaktische Grundsätze:

Die Betriebswirtschaft darf nicht ein Spezialfach sein. Sie muß fächerübergreifend und in Übereinstimmung mit allen Fachgegenständen angewendet werden.

Ausgewählte Rechenbeispiele müssen in allen Fachgegenständen einzusetzen sein, um die richtige Kombinationsmöglichkeit zu finden. Daten und Erhebungen sollen aus dem Lehrbetrieb, dem Schulbetrieb und dem Erfahrungsbereich der Schüler stammen. Zu diesem Fachgebiet sind dem Schüler zwischen den einzelnen Jahrgängen Aufgaben zu stellen.

Die gesetzliche Grundlage im Rahmen der Buchführungspflicht der Gärtner ist dem Schüler zu vermitteln. Die Buchführungsbeispiele gehen von der Verbuchung einfacher Belege aus und sollen bis zum Buchführungsabschluß reichen. Übungsbeispiele auf Arbeitsblättern sind einzuplanen und die Voraussetzung für den Einsatz der EDV zu schaffen.

Botanik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schwerpunkt des Botanikunterrichtes soll die Lehre von den Lebenserscheinungen (Pflanzenphysiologie) in Beziehung zu den Kulturmaßnahmen im gärtnerischen Betrieb sein. Auf die außerordentliche Bedeutung der Botanik für den Gärtner ist hinzuweisen.

Der zukünftige praktische Gärtner soll darüber hinaus unter Bedachtnahme auf die wichtigsten Kulturen Grundkenntnisse über den äußeren und inneren Aufbau der Pflanze, einen Überblick über die Vererbungslehre im Zusammenhang mit der gärtnerischen Kulturpflanzenzüchtung und die systematische Einteilung des Pflanzenreiches mit den wichtigsten und charakteristischen gärtnerischen Pflanzenfamilien erhalten.

Lehrstoff:

Der Bau der Pflanze als Grundlage zur Erfassung der Lebensvorgänge. Äußerer Bau (Morphologie) – Innerer Bau (Anatomie).

Die Lebenserscheinungen der Pflanze (Physiologie), aufgeteilt nach Stoffwechselphysiologie, Entwicklungsphysiologie, Reizphysiologie.

Einführung in die Vererbungslehre: Die Mendelschen Gesetze, Züchtung, Mutation, Modifikation.

Einführung in die systematische Botanik: Großgruppen des Pflanzenreiches, die wichtigsten Familien der Blütenpflanzen anhand gärtnerischer Kulturen.

Didaktische Grundsätze:

Die Morphologie der Pflanze wird an lebenden gärtnerischen Kulturpflanzen erarbeitet. Auch dieser Gegenstand ist eine wichtige Grundlage für den gesamten Fachunterricht, und es sind dementsprechende Querverbindungen herzustellen.

Die Schüler sind zum selbständigen Beobachten von Naturvorgängen anzuhalten. An Kenntnissen aus der Naturkunde, an die Beobachtung und Arbeit im Lehrbetrieb ist anzuknüpfen.

Einfache mikroskopische Übungen, die Anfertigung von Präparaten, das Arbeiten an Modellen, der Besuch des Botanischen Gartens, Ausstellungen und Betriebsbesuche sollen den Lehrstoff unterstützen, das Interesse wecken und Praxisnähe schaffen.

Der Botanikunterricht als wichtigste Grundlage für den gärtnerischen Kultivateur ist hervorzuheben.

Pflanzenschutz:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Unterricht sind unter Bedachtnahme auf biologische und wirtschaftliche Gesichtspunkte die Grundlagen und Bedeutung des Pflanzenschutzes im Rahmen der intensiven gärtnerischen Produktion zu vermitteln.

Der zukünftige Betriebsführer muß die Ursachen von Pflanzenschäden erkennen und die Bekämpfung selbst durchführen können.

Die letzten Erkenntnisse aus dem Bereich des integrierten Pflanzenschutzes unter größtmöglicher Schonung der Umwelt und Rücksicht auf Maßnahmen der Unfallverhütung sind einzubringen.

Hinweise auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und die entsprechenden Anwendungsverfahren müssen nach dem neuesten Stand der Gesetzeslage und Technik erfolgen. Auf die Gefahren beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen. Der Erfolg von Pflanzenschutzmaßnahmen muß beurteilt werden können.

Lehrstoff:

Nichtparasitäre Krankheiten und Schädigungen an der Pflanze (Ernährung und Umwelteinflüsse). Parasitäre Krankheiten (Pilze und Bakterien). Spezifische Pilz- und Bakterienkrankheiten im Gemüsebau, Zierpflanzenbau und in der Baumschule. Viruskrankheiten in den verschiedenen Fachgebieten des Gartenbaues. Tierische Schädlinge (Insekten, andere niedere und höhere Tiere).

Allgemeine Pflanzenhygiene. Biologische Schädlingsbekämpfung, mechanische und physikalische Maßnahmen (einschließlich Dämpfung).

Die wichtigsten Gruppen der Pflanzenschutzmittel nach Anwendungsbereichen und Wirkstoffen. Unkrautbekämpfungsmittel – chemische Bodenentseuchung. Anwendung der Pflanzenschutzmittel – Pflanzenschutzgeräte.

Spezielle Krankheiten und Schädlinge im Gemüsebau, Zierpflanzenbau und in der Baumschule.

Didaktische Grundsätze:

Der Gegenstand Pflanzenschutz ist eine wichtige Grundlage und Ergänzung für den gesamten Fachunterricht. An die Kenntnisse der einzelnen gärtnerischen Spezialgebiete und an die Erfahrung aus dem Lehrbetrieb ist anzuknüpfen. Der Unterricht ist durch Vorführungen, Besichtigungen und Übungen möglichst praxisnah zu gestalten. Betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte sind zu berücksichtigen.

Anläßlich aktueller Ereignisse soll auch von der geplanten Lehrstoffverteilung abgegangen werden.

Bodenkunde und Düngerlehre:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Zusammenhänge zwischen ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten entsprechend abschätzen und einsetzen können.

Er soll die Bestandteile, den Aufbau, die Eigenschaften von Bodenarten und die Vorgänge im Boden kennen sowie die Bedeutung intensiver gärtnerischer Produktionsmethoden verstehen.

Bodenverbessernde Maßnahmen wie die Einbringung von organischen bzw. mineralischen Düngern im Sinne einer Wachstumsverbesserung unter Berücksichtigung der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit sollen beurteilt werden können. Der Schüler soll Fähigkeiten entwickeln, gärtnerische Kulturerden zu beurteilen und entsprechend den verschiedenen Produktionsmöglichkeiten einsetzen können.

Er soll Durchführung und Auswertung von Bodenuntersuchungen verstehen und diese im praktischen Bereich verwerten können.

Lehrstoff:

Aufbau und Eigenschaften des Bodens. Bodenbildung durch physikalische, chemische und biologische Verwitterung. Einteilung und Beurteilung der Bodenarten und deren Eigenschaften. Bodenhaushaltsprozesse: Umwandlung, Sorption, Fixierung, pH-Wert. Bodenerosion – Bodenverdichtung.

Aufgabe und Bedeutung der Düngung. Nährstoffe und deren Wirkungsweise (organische Dünger – Mineraldünger). Düngeranwendung und Düngerausbringung – Anwendungsbereiche.

Gärtnerische Erden: Betriebseigene Erden, Handelserden, Erdzusätze. Bodenuntersuchung und Auswertung. Wachstumsfaktoren – Wachstumshemmstoffe – Wachstumsgesetze – Nährstoffeinheiten. Nährstoffversorgungsgrade vom Mangel bis zur Toxizität.

Didaktische Grundsätze:

Die praktischen Erfahrungen der Schüler in ihren Lehrbetrieben sind in den Unterricht einzubinden und in einer theoretischen Aufbereitung zu vertiefen, um Schadsymptome am Boden und an der Pflanze rechtzeitig zu erkennen und diese wirksam und möglichst schonend beheben zu können. Dem Schüler sind bodenverändernde, atmosphärische Einflüsse zu erklären und Problemlösungsmöglichkeiten bezüglich der Umweltbelastung näherzubringen. Der Unterricht hat an neueste Erkenntnisse und aktuelle Erfahrungen anzuknüpfen.

In den Unterricht ist die Querverbindung zu den anderen Fachgebieten des Gartenbaues einzubauen. Die Beziehung der Düngung zur Umwelt im Sinne eines gesunden Umweltbewußtseins ist herzustellen.

Praktischer Unterricht:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im praktischen Unterricht ist das erworbene theoretische Wissen des Schülers in einer auf die Berufstätigkeit ausgerichteten Form anzuwenden. Die Schüler sollen befähigt werden, gärtnerische Arbeiten selbständig, richtig und gewissenhaft auszuführen. Die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der gärtnerischen Produktion ist zu entwickeln und zu fördern.

Lehrstoff:

Allgemeiner Gartenbau: Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen von Boden, Dünger und Pflanzen.

Gemüsebau: Erkennen von Samen, Bodenvorbereitung, Technik der Saat, Pflanzung, Pflege und Ernte.

Blumen- und Zierpflanzenbau: Generative und vegetative Vermehrung, Ein- und Umpflanzung.

Maschinenkunde: Bedienung und Wartung von Geräten und Maschinen und anderen technischen Einrichtungen für die Kultursteuerung.

Baumschulwesen: Übung der Vermehrungs- und Kulturmethoden.

Landschaftsgärtnerei: Gartengestaltung, Friedhofsgärtnerei, gärtnerisches Feldmessen.

Didaktische Grundsätze:

Die Einzelunterweisung hat hier einen besonderen Platz, insbesondere dann, wenn Schüler aus ausgesprochen spezialisierten Lehrbetrieben oder aus solchen mit einer sehr geringen Produktion kommen. Der praktische Unterricht ist daher auch als wichtige Ergänzung der Tätigkeit im Lehrbetrieb zu verstehen. Neben der Vermittlung von Handfertigkeiten soll auch die Beurteilung von technischen Einrichtungen nicht fehlen. Sicherheitsvorschriften sind zu erklären, auf Unfallverhütung ist besonders Bedacht zu nehmen.

Betriebswirtschaftlichen und arbeitspädagogischen Gesichtspunkten ist besonderes Augenmerk zu schenken. Besichtigung von Betrieben entsprechend der einzelnen Fachrichtungen, Besuch von Versuchsanstalten, Schaugärten und dergleichen sollen den praktischen Unterricht ergänzen.

In der Regel wird der praktische Unterricht in Gruppen durchgeführt, Teilungszahl 8. Eine weitere Unterteilung dieser Gruppen ist möglich, wobei jedoch die Stundenzahl entsprechend der zur Verfügung stehenden Gruppen nicht verändert werden darf.

c) Fachrichtung Bienenwirtschaft, 3. Lehrgang

Bienenkunde:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Bedeutung der Bienenwirtschaft ist unter Bedachtnahme biologischer, anatomischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte den Schülern bewußtzumachen. Das Bienenvolk ist in der Wechselbeziehung – Umwelt und Bienenwirtschaft – zu sehen. Verhaltensweisen sind den Schülern nahezubringen.

Lehrstoff:

Bienenvolk, Aufbau, allgemeine Funktion und funktionelle Gliederung. Die Funktion des Bienenstockes, sinnesphysiologische Leistungen, Bienensprache. Entwicklung der Bienenwesen, Ei, Made, Puppenstadium und Verwandlung. Bau der Biene, Königin und des Drohnen, Kopf, Brust, Hinterleib und die inneren Organe. Merkmale der Arbeiterinnen. Ökologische Gesichtspunkte, Standort, Trachtpflanze, Honigtrachten, Trachtkalender.

Wetterkunde. Die Biene als Hauptträger der Bestäubung. Bedürfnisse des Bienenvolkes und deren übergeordnete Stellung. Wintervolk, Sommervolk. Funktion und Verhalten. Entwicklungsvorgänge – Populationsdynamik. Verhaltenszustände in verschiedenen Entwicklungsabläufen in Wechselbeziehung zu Standort, Wetter, Tageszeit, Fütterung und physiologischem Zustand.

Didaktische Grundsätze:

Die Schüler sind zum intensiven und selbständigen Beobachten von Natur- und Arbeitsvorgängen anzuregen. An vorhandene Kenntnisse in der Bienenwirtschaft sowie Naturkunde ist anzuknüpfen. Auf Genauigkeit, Arbeitsvorteile, Umweltschutz und Unfallverhütung ist hinzuweisen.

Honiggewinnung:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die wirtschaftliche Bedeutung, insbesondere der Honiggewinnung, ist den Schülern bewußtzumachen. Durch Vermittlung grundlegender Kenntnisse über Ernährung und Fütterung der Bienen sowie über zweckmäßige Betriebstechniken ist das Verständnis für eine rationelle Honiggewinnung zu fördern. Den Besonderheiten von Markt- und Absatzlage und den Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes ist zu entsprechen.

Lehrstoff:

Ernährungs- und Fütterungskunde: Hauptnährstoffe, Mineralstoffe, Wirkstoffe. Honig- und Zuckerverbrauch, Pollenernährung, Brutnahrung. Fütterungsmethoden und Herstellung einzelner Futterarten. Futtervorräte.

Betriebstechnik: Jahreszeitlich anfallende Pflegemaßnahmen, Auflösung und Vereinigung, Königinnenerneuerung. Schwarmtrieblenkung. Methoden der Honigentnahme, Fütterungsmethoden, Vermehrung der Bienenvölker, Behandlung akuter Zustände (Schwarm, Vergiftung u. a. m.), Betriebspläne und Magazin-Betriebsweisen unter Berücksichtigung verschiedener Tracht- und Klimazonen.

Bienenprodukte: Gewinnung und Vermarktung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten. Enge Verbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Die Einbeziehung der Schülerbetriebe in Übungsbeispiele ist erforderlich. Auf praktische Planungsübungen ist einzugehen. Das Interesse an Betriebsaufzeichnungen ist zu wecken. Erkennungsübungen, Futterberechnungen, Bestimmungsübungen sind in den Unterricht einzubauen.

Auf Arbeitsvereinfachungen und -vorteile ist hinzuweisen.

Technik in der Imkerei:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Den Schülern ist ein technisches Grundwissen zu vermitteln, das sie befähigt, die wichtigsten Geräte und Maschinen in der Bienenwirtschaft zu bedienen sowie die Funktionen zu verstehen. Kenntnisse hinsichtlich Pflege und Wartung sind zu vermitteln. Besondere Bedeutung ist dem Beutenbau beizumessen. Interesse für eine wertestattmäßige Ausrüstung ist zu wecken.

Lehrstoff:

Die Bienenwohnung – Arten der Beuten, Herstellung von Rähmchen, Beutenbau, Baukastensysteme.

Geräte und Maschinen für die Fütterung, Wanderung, Honigernte, Wachsgewinnung. Fuhrpark.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht hat sich an den notwendigen Erfordernissen der Erwerbsimkerei zu orientieren. Ein praxisnaher Unterricht ist durch die Bezugnahme der einzelnen Grundkenntnisse auf bekannte Geräte, Maschinen und auf vorhandene Fertigkeiten im Umgang mit Werkstoffen zu erreichen. Dabei hat die berufsbegleitende Ausbildung als wesentliche Orientierung zu gelten.

Königinnenzucht:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Den Schülern ist die Bedeutung der Königinnenzucht bewußtzumachen. Die Grundkenntnisse über die praktische Aufzucht von Königinnen ist zu vermitteln. Das Verständnis für Vererbungsgrundsätze und Zuchtpläne ist zu wecken.

Lehrstoff:

Vererbungsgrundsätze. Leistungsbeurteilung eines Bienenvolkes. Bienenfamilie, Inzuchtpläne, Linienkreuzungen. Praktische Aufzucht von Königinnen, Aufzucht von Drohnen. Paarungskontrolle, Belegstelle, künstliche Besamung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht hat an vorhandene naturkundliche Kenntnisse und an das in anderen Fachgebieten vermittelte Wissen anzuknüpfen. Die Darbietung des Lehrstoffes hat möglichst praxisnah zu erfolgen. Bezugspunkte zur Betriebstechnik sind im besonderen herzustellen. Moderne Zuchtverfahren sind in den Vordergrund zu stellen.

Bienenkrankheiten:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Den Schülern ist der bedeutende volkswirtschaftliche Schaden, der durch Bienenkrankheiten hervorgerufen wird, bewußtzumachen. Die speziellen Kenntnisse der Krankheiten und deren Bekämpfung sind zu vermitteln. Im Interesse einer wirtschaftlichen Produktion ist im Unterricht auf vorbeugende Maßnahmen sowie Hygiene und gesunde Ernährung hinzuweisen.

Lehrstoff:

Krankheitserreger. Natürliche Abwehrsysteme, angeborene und erworbene Resistenz. Brutkrankheiten der erwachsenen Bienen, Toxikosen, Krankheiten und Anomalien der Königin. Bienenfeinde. Wabenschädlinge. Pollenschädlinge.

Didaktische Grundsätze:

An Erfahrungen und Kenntnisse der Schüler aus ihren Betrieben ist anzuknüpfen. Das Beobachten und Erkennen sind durch praktische Übungen zu fördern.

Gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich Bienenseuchen sind zu beachten. Zusammenhänge mit anderen Fachgegenständen sind herzustellen.

Praktischer Unterricht:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im praktischen Unterricht ist das erworbene theoretische Wissen des Schülers in einer auf die Berufstätigkeit ausgerichteten Form anzuwenden. Die Schüler sind zu befähigen, Arbeiten in der Bienenwirtschaft selbständig, richtig und gewissenhaft auszuführen. Die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und der Erwerbsimkerei ist zu fördern.

Lehrstoff:

Frühjahresrevision, Zustandsbeurteilung nach Stärke, Brutumfang und Futtervorrat, Erweiterungsarbeiten, Zellablegerbildung, Schwarmtrieblenkung, Völkervereinigung, Königinnenzucht.

Honigernte, Sommerrevision und Verjüngung der Bienenvölker; Einwinterungsarbeiten.

Didaktische Grundsätze:

In Form von Kursen, dem Jahresablauf entsprechend, sind Übungen und Demonstrationen in geeigneten Erwerbsbetrieben vorzusehen. Praktische Kenntnisse und Fertigkeiten sind zu erweitern; Erkennungs- und Bestimmungsübungen durchzuführen.

In der Regel wird der praktische Unterricht in Gruppen durchgeführt, Teilungszahl 8. Eine weitere Unterteilung dieser Gruppe ist möglich, wobei jedoch die Stundenzahl entsprechend der zur Verfügung stehenden Gruppen nicht verändert werden darf.

Betriebsanleitungen und Sicherheitsvorschriften sind zu beachten, auf die Unfallverhütung ist besonders Bedacht zu nehmen.

d) Fachrichtung Forstwirtschaft

Waldwirtschaft:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Den Schülern ist die Bedeutung des Waldes als Lebensgemeinschaft sowie die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion bewußtzumachen. Die Kenntnisse der Waldbegründung und Waldpflege sowie der Gewinnung des Rohstoffes Holz sind zu vermitteln. Die persönliche Bindung des Schülers an seine Arbeitsstätte ist zu fördern.

Lehrstoff:

Die Bedeutung des Waldes als Arbeits- und Produktionsstätte. Der Wald als Lebensgemeinschaft und seine überwirtschaftliche Funktion.

Baumarten, Sträucher und Standortanzeiger. Forstpflanzenbau. Verjüngung des Waldes. Schutz und Pflege der Kulturen, Läuterung, Durchforstung, Forstschutz, Walddüngung. Betriebsformen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht hat an vorhandene Kenntnisse und an das in anderen Fachgebieten vermittelte Wissen anzuknüpfen. Natur- und Arbeitsvorgänge im Wald sollen am Objekt erklärt werden. Durch Unterrichtsmittel, Bestimmungs- und Erkennungsübungen sind die Schüler zum selbständigen Beobachten und Denken anzuleiten.

Forsttechnik:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll eine übersichtliche Kenntnis der Produktionstechnik und der betrieblichen und überbetrieblichen Maßnahmen, die zum optimalen Waldertrag führen, erlangen. Er ist zum selbständigen und verantwortungsvollen Denken, Entscheiden und Handeln anzuleiten.

Den Schülern ist ein forsttechnisches Grundwissen zu vermitteln, das sie befähigt, die wichtigsten Funktionen der Forstmaschinen zu verstehen und diese pfleglich zu warten.

Lehrstoff:

Allgemeine technische Grundbegriffe. Maschinenelemente und Werkstoffe, Werkzeuge, Geräte und Maschinen in der Forstwirschaft.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht hat sind an den notwendigen Erfordernissen der Forsttechnik zu orientieren. Ein praxisnaher Unterricht ist durch die Bezugnahme der einzelnen Grundkenntnisse von bekannten Geräten und Maschinen zu erreichen. Dabei hat die berufsbegleitende Ausbildung als wesentliche Orientierung zu gelten. Auf Unfallschutz ist besonders Bedacht zu nehmen.

Forstarbeitslehre:

Bildungs- und Lehraufgabe:

In der Forstarbeitslehre sollen den Schülern Kenntnisse und Grundlagen für ihre Berufsausübung vermittelt werden. Arbeitstechnik und Arbeitsverfahren, Leistung und Lohn sind in den Vordergrund zu stellen. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung der Gesundheit und der Unfallverhütung zu.

Lehrstoff:

Arbeitstechnik und Arbeitsverfahren: Moderne, kraftsparende und leistungssteigernde Arbeitsverfahren in allen Bereichen der Forstarbeit.

Unfallverhütung: Vermeidung von Gesundheitsschäden, die durch unrichtige Arbeit, mangelhafte Ausrüstung und gefährdende Arbeitsverfahren verursacht werden können. Erste Hilfe bei Unfällen. Richtige Arbeitseinteilung, insbesondere im Maschineneinsatz.

Leistung und Lohn: Gebrauch von Tabellen und Leistungstafeln. Lohnberechnungen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht im Gegenstand Forstarbeitslehre verlangt ein gründliches Eingehen auf neue Arbeitsverfahren und den rationellen Maschineneinsatz. Dazu dienen vorwiegend Vorführungen von Geräten und Maschinen sowie Demonstrationen von Arbeitsverfahren, um die Schüler die Einsatzmöglichkeiten und Einsatzgrenzen erkennen zu lassen. Auf die Wichtigkeit der Unfallverhütung ist bei jeder Gelegenheit hinzuweisen.

Einführung in die forstliche Betriebswirtschaft:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Dem Schüler sind Grundkenntnisse in der forstlichen Betriebswirtschaft zu vermitteln. Wirtschaftliche Zusammenhänge sind aufzuzeigen. Hinweise auf das Forst- und Jagdrecht sowie auf das Arbeits- und Sozialrecht sind zu geben. Kenntnisse über forstwirtschaftliche Buchführung und der wichtigsten forstlichen Aufzeichnungen sind dem Schüler zu vermitteln.

Lehrstoff:

Forstliche Planung: Jährliche Betriebsplanung, lang- und mittelfristige Betriebsplanung und übergeordnete Planungen.

Forstpolitik: Besitzverhältnisse, Holzmarkt, Forst- und Jagdrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Einheitsbewertung, forstliche Steuern und Abgaben.

Grundsätze der forstlichen Buchführung und Administration. Marktwirtschaftliche Erfordernisse.

Didaktische Grundsätze:

Der Gegenstand darf nicht als Spezialfach mit Abgrenzungen gesehen werden; eine enge Verbindung mit den anderen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen. Der Unterricht ist praxisnah und mit Übungen zu gestalten. Vergleiche sind anzustellen. Auf praktische Planungsübungen ist einzugehen. Das Interesse an ständigen Aufzeichnungen ist durch Anlegen einer Belegesammlung und Ermittlung sonstiger betriebswirtschaftlicher Daten zu wecken. Auf die Möglichkeit von forstlichen Zusammenschlüssen ist hinzuweisen. Desgleichen ist auf marktwirtschaftliche Erfordernisse ständig Bedacht zu nehmen.

Landwirtschaft:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Zusammenhang von Land- und Forstwirtschaft ist den Schülern darzulegen und die Bedeutung der Landwirtschaft im Rahmen der Volkswirtschaft bewußtzumachen. Eine Einführung in die landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen und Produktionstechniken ist zu geben.

Lehrstoff:

Bedeutung der Landwirtschaft und Forstwirtschaft als Wirtschaftsbereich. Boden und Klima, Wasserhaushalt, Nährstoffhaushalt, Düngung.

Grundlagen von Pflanzenbau und Tierhaltung. Landtechnik und Baukunde.

Didaktische Grundsätze:

An Kenntnisse aus der Naturkunde ist anzuknüpfen. Grundlegende Zusammenhänge zwischen Land- und Forstwirtschaft sind bei jeder Gelegenheit anhand praktischer Beispiele aufzuzeigen.

Praktischer Unterricht:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Wissen der Schüler ist im praktischen Unterricht in einer auf die Berufstätigkeit ausgerichteten Form anzuwenden und auszubauen. Die Schüler sollen befähigt werden, die Forstarbeit selbständig, richtig und unfallfrei auszuführen. Sie sollen lernen, die geistigen und körperlichen Kräfte richtig einzuschätzen und überlegt einzusetzen.

Lehrstoff:

Waldbegründung und Waldpflege: Aufforstung und Saat, Unkraut- und Schädlingsbekämpfung. Vorbeugungsmaßnahmen gegen Wildschäden. Jungwuchspflege. Einsatz von Geräten, Maschinen und chemischen Mitteln.

Holzernte: Moderne Holzfällung im Schwach- und Starkholz, Aufarbeitung von Windwürfen. Lieferung am Boden, Rückung. Seilgeräte, Schwerkraftlieferung, Holzausformung, Holzabmaß und Holzlagerung.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen: Wartung und Instandsetzung von Werkzeugen, Geräten und Maschinen. Einsatz von Motorsägen, Seilgeräten.

Didaktische Grundsätze:

Die praktischen Übungen sind als wesentliche Ergänzung des theoretischen Unterrichts anzusehen. Arbeitsbestverfahren sind zu üben, Arbeitsvorteile anzuwenden. Der Handfertigkeit im Umgang mit Werkzeugen, Geräten und Maschinen ist besondere Bedeutung beizumessen.

Besichtigungen, Demonstrationen, Versuche und Arbeitsvergleiche sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern.

Die überbetriebliche Zusammenarbeit ist zu beachten. Unfallverhütungsvorschriften sind zu erklären, auf unfallsicheres Arbeiten ist besonders Bedacht zu nehmen.

In der Regel wird der praktische Unterricht in Gruppen durchgeführt, Teilungszahl 8. Eine weitere Unterteilung dieser Gruppen ist möglich, wobei jedoch die Stundenzahl entsprechend der zur Verfügung stehenden Gruppen nicht verändert werden darf.

B. Fachrichtung ländliche Hauswirtschaft

Religion:

Die Bildungs- und Lehraufgabe, die Aufteilung des Lehrstoffes und die didaktischen Grundsätze dieses Unterrichtsgegenstandes werden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und gesondert verlautbart.

Deutsch einschließlich Schriftverkehr:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen befähigt werden, sich sprachlich klar und richtig auszudrücken und die gebräuchlichsten schriftlichen Arbeiten ordentlich und sachgemäß zu erledigen. Niederschriften sollen frei von Verstößen gegen die Rechtschreibung sein. Die Schüler sollen lernen, Gehörtes, Gesehenes und Gelesenes zu verstehen, zu erfassen und dazu sachlich Stellung zu nehmen. Erziehung zum freien Sprechen und zum Lesen als Grundlage der späteren Weiterbildung ist erforderlich.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Lehrgang:
    Sprecherziehung: Schulung der Ausdrucksfähigkeit, Festigung und Erweiterung des aktiven Wortschatzes durch Berichten, Nacherzählen, Erzählen, Wechselrede, Vortragen.
    Landwirtschaftlicher Schriftverkehr: Abfassen von Schriftstücken privater und beruflicher Art.
    Rechtschreiben und Sprachlehre: Berichtigung von häufig im Schriftverkehr auftretenden Verstößen gegen die Rechtschreibung. Behebung sprachlicher Mängel. Behandlung einschlägiger Fachausdrücke, Fremdwörter und gebräuchlicher Abkürzungen.
  2. Ziffer 2
    Lehrgang:
    Sprecherziehung: Fortsetzung und Vertiefung des Lehrstoffes vom 1. Lehrgang.
    Landwirtschaftlicher Schriftverkehr: Schriftliche Arbeiten mit gesteigerten Anforderungen.
    Rechtschreiben und Sprachlehre: Fortsetzung und Erweiterung des Lehrstoffes vom 1. Lehrgang.
  3. Ziffer 3
    Lehrgang:
    Fortsetzung und Festigung des Lehrstoffes der ersten zwei Lehrgänge. Lesen und Literaturpflege: Wege zum guten Buch, Vorstellen einiger Schriftsteller des 20. Jahrhunderts unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Schrifttums und der Kinder- und Jugendliteratur.

Didaktische Grundsätze:

Auf richtiges Sprechen und Schreiben ist in allen Unterrichtsgegenständen hinzuwirken. Im Unterricht sind die Gedankeninhalte den jeweiligen Sachstoffen zu entnehmen. Die Schüler sollen bei allen schriftlichen Arbeiten zur Selbständigkeit geführt werden. Wörterbücher sind zu verwenden. Durch Sprechübungen sollen die Schüler zu sicherem Auftreten und klarer Ausdrucksweise gelangen.

Rechnen:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen befähigt werden, die im praktischen Berufsleben an sie herantretenden rechnerischen Probleme selbständig und sicher zu lösen. Sie sind zum Sparen, zur Genauigkeit und zu wirtschaftlichem Denken zu erziehen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Lehrgang:
    Gebräuchliche Maße und Gewichte, Berechnungen unter Anwendung der vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen und Dezimalzahlen, Schlußrechnungen, Bruchrechnungen.
  2. Ziffer 2
    Lehrgang:
    Mischungs- und Teilungsrechnungen, Prozent, Flächen- und Raumberechnungen.
  3. Ziffer 3
    Lehrgang:
    Physikalische Maße, soweit sie im Berufsleben regelmäßig vorkommen. Einfachste Buchführung, Nährwert- und Kostenberechnungen.

Didaktische Grundsätze:

Das Rechnen muß ein wesentliches Mittel zur Erarbeitung, Klärung und Vertiefung des Sachstoffes sein. Jede rein theoretische Behandlung der Rechnungsarten ist zu vermeiden. Kopfrechnen und Schätzen sind zu üben, Rechenvorteile anzuwenden. Zum Gebrauch von Faustzahlenbüchern und Tabellen ist anzuleiten. Übungen im genauen Messen an Flächen und Körpern, auch Lesen und Anfertigen von einfachen Plänen sind in den Unterricht einzubauen.

Lebenskunde:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Gegenstand Lebenskunde ist auf die Erziehung zu einem geordneten, sinnvollen und werterfüllten Leben in Familie, Beruf und Gesellschaft Wert zu legen. Die Entfaltung der seelischen und geistigen Kräfte soll zu einer vertieften Lebensauffassung und bewußteren Gestaltung des persönlichen Lebensbereiches führen. Die Erziehung in der Gemeinschaft zu Achtung und Toleranz in allen Bereichen mitmenschlicher Beziehungen ist zu fördern.

Die Einführung in das Wissen über die körperliche, seelische und geistige Entwicklung des Menschen in allen Altersstufen soll sowohl die Bereitschaft zur Selbsterziehung als auch das Verständnis für Erziehungsaufgaben in Familie und Beruf wecken. In der Lebenskunde soll sich der Schüler mit den Grundtatsachen des menschlichen Lebens auseinandersetzen (Geburt, Kindheit, Jugend, Berufswahl, Partnerwahl, Ehe, Alter, Krankheit, Tod).

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Lehrgang:
    Das Leben in Schule und Heim. Rechte Haltung und Gesinnung gegenüber dem Mitmenschen. Wege zur Selbsterziehung und Wertorientierung. Berufsfindung.
  2. Ziffer 2
    Lehrgang:
    Verhalten in Familie und Gesellschaft. Kameradschaft, Freundschaft, Liebe. Sinnvolle Freizeitgestaltung – Massenmedien. Feste und Feiern im Jahreskreis.
  3. Ziffer 3
    Lehrgang:
    Entwicklungsstufen des Kindes und Jugendlichen – Erziehungsprobleme. Die Frau in der Familie, Beruf und Gesellschaft. Der gesunde Lebensraum. Erwachsenenbildung.

Didaktische Grundsätze:

Im Aufbau des Lehrstoffes soll vom Erleben und von der Erfahrung der Schüler ausgegangen werden. Der Gelegenheitsunterricht hat hier seinen besonderen Platz.

Durch die Verwendung von audiovisuellen Unterrichtsmitteln ist der Unterricht lebendig und wirklichkeitsnah zu gestalten. Alle an der Schule gegebenen Möglichkeiten zum praktischen Tun sind auszuschöpfen (Gestaltung von Fest und Feier, Vorlesen, Musizieren, Erzählen, Spiel), wobei die sozialen Fähigkeiten der Schüler zu aktivieren sind.

Zur Veranschaulichung und Vertiefung des Dargebotenen sind, wenn möglich, Exkursionen in Kindergärten, Altersheime, Fabriken, Teilnahme an Jugendgerichtsverhandlungen und ähnliches mehr in den Unterricht einzuplanen.

Die Lebenskunde soll entscheidend mithelfen, dem jungen Menschen den Übertritt in das Leben des Erwachsenen zu erleichtern.

Politische Bildung:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen befähigt werden, den Wert der Gemeinschaft zu erfassen und den Aufbau und die Einrichtungen des österreichischen Staates zu verstehen. Sie sind mit dem sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Leben vertraut zu machen. Das Verständnis für andere Völker und für die Notwendigkeit einer weltweiten Zusammenarbeit ist zu wecken und zu vertiefen. Über die berufsständischen Organisationen und deren Aufgaben ist ein Überblick zu geben.

Auf die besondere Aufgabe der Frau in Familie und Gesellschaft ist hinzuweisen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Lehrgang:
    Die Familie als Grundlage des Staates. Der Staat hilft bei der Erziehung und Gesunderhaltung der Jugend. Kinder- und Jugendschutz.
  2. Ziffer 2
    Lehrgang:
    Wichtige arbeitsrechtliche Bestimmungen. Berufsständische Einrichtungen. Regelung der besitzrechtlichen Verhältnisse.
  3. Ziffer 3
    Lehrgang:
    Aufbau des Staates: Gemeinde, Bezirk, Land, Bund und deren Einrichtungen und Aufgaben. Die Gesetzgebung und Verwaltung. Die gesetzgebenden Körperschaften in Land- und Bund – die Wahl. Die Mitwirkung des Staatsbürgers bei Verwaltung und Rechtsprechung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht hat vom Erleben der Schüler auszugehen und sich auf das Wesentliche zu beschränken. Durch das ständige Anknüpfen an die Erfahrungswelt der Schüler ist das Wissen um die Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft zu vertiefen.

Es ist im Schüler das Interesse an der Öffentlichkeitsarbeit wachzurufen und zu fördern.

Zur Ergänzung des Unterrichtes sind als Hilfsmittel Massenmedien, Filme und Publikationen zu verwenden.

Durch Exkursionen ist der Unterricht zu veranschaulichen.

Musische Bildung:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Freude am Singen und das Verständnis für Meisterwerke der Musik und ihren persönlichkeitsbildenden Wert sollen gefördert werden. Die gemeinschaftsbildende Kraft des Singens ist besonders zu beachten.

Wertvolles Liedgut soll auch im Hinblick auf die künftigen Erziehungsaufgaben der Frau und Mutter vermittelt werden.

Lehrstoff:

Stimmungsbildungs- und Atemtechnikübungen in Verbindung mit dem Erlernen des jeweiligen Liedes.

Erlernen von ein- und mehrstimmigen Volks-, Kinder- und Kunstliedern sowie Kanons, die den Tages- und Jahreszeiten, dem Fest- und Lebenskreis entsprechen.

Gelegentliche Einführungen in Leben und Werk großer Meister der österreichischen Tonkunst.

Didaktische Grundsätze:

Im Mittelpunkt jeder Unterrichtsstunde hat das Lied bzw. das musikalische Kunstwerk zu stehen.

Musiktheoretische und musikgeschichtliche Erläuterungen dienen vor allem dem Werkverständnis. Sie sind den örtlichen Gegebenheiten und dem geistigen Niveau der Klasse entsprechend lebendig zu gestalten durch Rundfunk- und Fernsehsendungen, Schallplattenwiedergaben, Tonbandaufnahmen und den Besuch von Konzerten und Musiktheater. Bei Verwendung audiovisueller Geräte ist auf technisch einwandfreie und künstlerisch hochwertige Wiedergabe zu achten.

Jede Überforderung der Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden.

Leibesübungen:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Leibesübungen haben die Aufgabe, die natürliche Bewegungsfähigkeit zu entwickeln und die Freude an der harmonischen Bewegung zu wecken.

Die Schüler sind zu gesundem Leistungswillen und zu verantwortungsbewußter Einordnung in die Gemeinschaft zu erziehen. Der Wert der Leibesübungen für ein körperlich und geistig gesundes Leben ist verständlich zu machen, die Bereitschaft, Leibesübungen über die Schulzeit hinaus zu pflegen, soll gefördert werden.

Lehrstoff:

Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen, Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Haltungsschäden. Rhythmische Gymnastik, verschiedene Spiele und Tänze, Bodenübungen, Leichtathletik, Schwimmen, Wandern.

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl des Lehrstoffes wird durch die örtlichen Gegebenheiten und die altersgemäße Belastbarkeit der Schüler bestimmt. Es sollen vor allem einfache Geräte (Bälle, Turnstab, Keule, Schnur) Verwendung finden. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen wie Gesundheitslehre und Musikerziehung sind herzustellen.

Im Rahmen der Spiele und Tänze sind Kinderreigen und Kinderspiele zu berücksichtigen. Die Durchführung von Vergleichswettkämpfen und Wettspielen ist im Hinblick auf den Breitensport zu fördern.

Haushaltskunde:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Unterricht sind jene Fähigkeiten zu entwickeln, die der Vorbereitung auf die Aufgaben einer zeitgemäßen Haushaltsführung dienen.

Grundwissen um die Pflege und Führung eines Haushaltes sowie Grundkenntnisse über Hausplanung nach zeitgemäßen arbeitswirtschaftlichen Grundsätzen sind zu vermitteln. Das Verständnis für gute Raumgestaltung ist zu wecken. Die Vorteile rationeller Arbeitsmethoden unter Verwendung von zweckmäßigen Geräten und Maschinen sind den Schülern bewußtzumachen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Lehrgang:
    Servierkunde: Tischdecken und Servieren im Haushalt.
    Haushaltspflege: Fachliche Voraussetzungen, Arbeitsmethoden und technische Hilfsmittel für die Pflege von Haus, Wäsche und Bekleidung.
  2. Ziffer 2
    Lehrgang:
    Servierkunde: Tischdecken für festliche Anlässe im Haushalt.
    Planung des Hauses: Rationelle Arbeitsplatzgestaltung in Küche und Haus.
    Das Wohnhaus und seine Räume: Lage – Anordnung und Einrichtung.
  3. Ziffer 3
    Lehrgang:
    Servierkunde: Einfaches Gästeservice.
    Planung des Hauses: Energieversorgung im Bauernhaus. Elektrische Grundbegriffe und Anlagen. Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Heizung. Wohnkultur im Bauernhaus. Fremdenverkehr im Bauernhaus.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist grundsätzlich lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Die Vermittlung des gesamten Lehrstoffes hat sich nur auf Grundkenntnisse zu beschränken und soll stets in Beziehung zum praktischen Unterricht stehen. Auf jede Möglichkeit der Praxisvereinfachung und Arbeitserleichterung, aber auch auf die Unfallgefahren im Haushalt und deren Vermeidung ist hinzuweisen.

Der Schüler soll zu gediegener Wohnkultur erzogen und zur Wertschätzung eines gepflegten Heimes hingeführt werden.

Die Reihung der einzelnen Abschnitte im Lehrstoff ist unverbindlich und kann in Anpassung an die Schule ausgetauscht werden.

Lehrbesichtigungen sollen den Unterricht ergänzen.

Ernährung und Gesundheit:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Den Schülern sind in Ernährung die Kenntnisse der wichtigsten Nahrungs- und Genußmittel sowie ihre Nährstoffe und Nährwerte zu vermitteln. Sie sind unter Hinweis auf die Wirtschaftlichkeit zu richtigem Einkauf, zur Lagerung und Konservierung der Nahrungsmittel im ländlichen Haushalt anzuleiten. Die Bedeutung der richtigen Ernährung für die Gesunderhaltung der Familienmitglieder ist bewußtzumachen.

In Gesundheit ist auf vorhandene Kenntnisse über den Bau des menschlichen Körpers, seiner Organe und Funktionen aufzubauen. Richtlinien einer gesunden Lebensführung und Körperpflege sind zu erarbeiten.

Die Verantwortung gegenüber neuem Leben und die Liebe und Freude zum Kind sollen geweckt werden.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Lehrgang:
    Ernährung: Die Nährstoffe und ihre Aufgaben: Kohlenhydrate, Fette, Eiweiß – Aufbau und Bedeutung in der Ernährung.
    Die wichtigsten Grundnahrungsmittel: Zucker, pflanzliche und tierische Fette, Milch und Milchprodukte, Ei, Fleisch.
    Gesundheit: Die Organe und ihre Funktionen. Krankheiten und deren Vorbeugung.
  2. Ziffer 2
    Lehrgang:
    Ernährung: Fortsetzung der Nahrungsmittelkunde. Obst und Gemüse – Nährwert und ihre Verwendung. Würzkräuter und Gewürze, alkoholhaltige und alkoholfreie Getränke.
    Gesundheit: Persönliche und öffentliche Gesundheitspflege. Gesunde Lebensführung. Erste Hilfe.
  3. Ziffer 3
    Lehrgang:
    Ernährung: Bedeutung der richtigen Ernährung. Wiederholung der Grundnährstoffe. Konservierung der Nahrungsmittel.
    Gesundheit – Kinderpflege: Fortpflanzungsorgane. Schwangerschaft und Geburt. Pflege und Ernährung des Kleinkindes.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist nach volkswirtschaftlichen Überlegungen und nach der Erkenntnis der modernen Ernährungswissenschaft möglichst lebensnah zu gestalten. Gelegentliche Besuche von Betrieben haben zur Vertiefung und zum Verständnis beizutragen.

Auf die Bedeutung einer gesunden Lebensführung (Sport, Körperpflege) ist stets hinzuweisen. Die Lehrstoffvermittlung hat immer auf neuzeitlichen Kenntnissen zu basieren. Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind herzustellen.

Die Unterweisung in Säuglings- und Kinderpflege hat in Verbindung mit praktischen Übungen zu erfolgen.

Der Erste-Hilfe-Kurs ist im 2. Lehrgang als unverbindliche Übung in Kursform anzubieten.

Wäsche- und Bekleidungskunde:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen angeleitet werden, Grundschnitte für Kleidungsstücke herzustellen, Modelinien einzuzeichnen und Schnitte aus Musterbogen herauszunehmen.

Kenntnisse über fachgerechte Schnittauflage und sparsame Materialverwendung sind zu vermitteln.

Die charakteristischen Eigenschaften der Natur- und Chemiefasern im Hinblick auf ihre Verwendung und Pflege sind zu lehren.

Die Freude an gestaltender Arbeit ist zu wecken, die Bildung des Geschmackes und die Erziehung zur Genauigkeit sind zu fördern.

Auf Verständnis und Freude für die Tracht ist hinzuarbeiten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Lehrgang:
    Handhabung und Pflege der Nähmaschine. Richtiges Maßnahmen. Grundschnitt und dessen Abänderungen. Einführung in Näh- und Handarbeitstechniken. Grundkenntnisse der handelsüblichen Textilien.
  2. Ziffer 2
    Lehrgang:
    Besprechung der Tracht. Kostenberechnung. Einführung in Näh- und Handarbeitstechniken. Eigenschaften und Verwendung der Natur- und Chemiefasern.
  3. Ziffer 3
    Lehrgang:
    Schnittabnahme. Modische Abänderungen. Kostenberechnung für das jeweilige Werkstück. Erweiterung des Lehrstoffes in Wäsche- und Bekleidungskunde. Richtiges Zubehör.

Didaktische Grundsätze:

Durch genaues Maßnehmen und durch methodisch richtig aufgebauten Schnittzeichenunterricht sind die Schüler zu rationeller und selbständiger Erarbeitung von Schnitten anzuleiten.

In der Ausführung der Schnitte ist auf Genauigkeit und Sorgfalt besonders Wert zu legen.

Bei der Modellauswahl ist auf die Geschicklichkeit der Schüler zu achten. Auf die zweckentsprechende Verwendung der Textilien und des Zubehörs ist Bedacht zu nehmen.

Bei den Handarbeitstechniken soll besonders auf guten Geschmack und auf Motive echter Volkskunst Bedacht genommen werden.

Werken:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Freude an gestaltender Arbeit ist zu wecken, die künstlerischen Fähigkeiten sind zu entfalten, der Geschmack zu bilden und zur Selbsttätigkeit und Ordnung zu erziehen.

Die Wertschätzung der selbstgestalteten Handarbeit soll gefördert werden. Zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung ist hinzuführen.

Die Schüler sollen Werkstoffe und einfache Arbeitstechniken im Rahmen der jahreszeitlichen und begabungsmäßigen Möglichkeiten kennenlernen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Lehrgang:
    Herstellen einfacher Gebrauchs- und Ziergegenstände aus verschiedenen Materialien, unter Bedachtnahme auf einfache Herstellungstechniken. Auswahl von Material und Werkstücken der Jahreszeit entsprechend.
  2. Ziffer 2
    Lehrgang:
    Fortsetzen der Arbeitstechniken des 1. Jahrganges. Verarbeitung weiterer Materialien der Jahreszeit entsprechend.
  3. Ziffer 3
    Lehrgang:
    Erweiterung und Vertiefung des Lehrstoffes des 2. Lehrganges. Anfertigen von Werkstücken für ein wohnliches Heim.

Didaktische Grundsätze:

Auf eine gründliche Arbeitsunterweisung bei den einzelnen Techniken ist Wert zu legen.

Die Freude zur schöpferischen Gestaltung und Entfaltung der künstlerischen Fähigkeiten soll geweckt werden.

Jede Arbeit hat materialgerecht und zweckentsprechend sowie den Fähigkeiten der Schüler angepaßt zu sein. Die Herstellung der Arbeiten hat unter besonderer Berücksichtigung der im Haushalt vorhandenen Materialien (Reste) und Werkzeuge zu erfolgen.

Es ist besonders auf die Verwendungsmöglichkeit der angefertigten Gegenstände zu achten.

Auf Unfallverhütung ist hinzuweisen.

Landwirtschaft:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Durch Vermittlung von Kenntnissen aus dem Pflanzenbau sollen die Schüler befähigt werden, einen Garten zu planen, anzulegen und zu betreuen. Insbesondere ist auf die wirtschaftliche und gesundheitliche Bedeutung des Gemüse- und Beerenobstbaues hinzuweisen. Die Bedeutung des ländlichen Erholungsraumes ist besonders hervorzuheben.

In der Tierhaltung sollen die Schüler neben der Einführung in die Fütterungslehre vor allem Grundkenntnisse in der Geflügel-, Schweine- und Rinderhaltung erwerben. Das Verständnis für diese Betriebszweige ist zu wecken. Wirtschaftlichen Überlegungen ist besonderes Augenmerk zuzuwenden.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Lehrgang:
    Pflanzenbau: Bedeutung und Anlage eines Gartens. Boden, Bodenbearbeitung, Gartengeräte. Pflanze – Aufbau und Lebensvorgänge.
    Tierhaltung: Fütterungslehre – Übersicht über die wichtigsten Futtermittel. Geflügelhaltung – Betriebsformen, Hühnerstall, Kückenaufzucht, Legehennenhaltung, Geflügelmast.
  2. Ziffer 2
    Lehrgang:
    Pflanzenbau: Nährstoffe der Pflanze, Dünger und ihre Anwendung, Anbau und Pflegemaßnahmen, Saatgut, Saat, Pflanzenanzucht, Fruchtwechsel, Fruchtfolge, Pflanzenschutz, Ernte und Lagerung.
    Tierhaltung: Schweinehaltung – Betriebsformen, Zuchtziel, Fütterung und Haltung von Zuchtschweinen, Ferkelaufzucht, Schweinemast.
  3. Ziffer 3
    Lehrgang:
    Pflanzenbau: Kultur der wichtigsten Gemüsearten, des Beerenobstes und der Zierpflanzen.
    Tierhaltung: Rinderhaltung – Betriebsformen, Rassen, Kälberaufzucht, Kälbermast, Haltung und Fütterung von Jungvieh, Milchvieh und Rindermast.
    Milchwirtschaft: Milchgewinnung, Milchqualität.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht hat auf den Erfahrungen der Schüler aufzubauen und ist möglichst praxisnah zu gestalten. An vorhandene naturkundliche Kenntnisse ist anzuknüpfen. Mit einschlägigen Fachgegenständen sind Querverbindungen herzustellen. Rationelle Arbeits- und Produktionsmethoden sind besonders hervorzuheben.

Auf typische Berufsunfälle, deren Verhütung sowie auf die Gefährlichkeit gifthältiger Pflanzenschutzmittel ist bei jeder Gelegenheit aufmerksam zu machen.

Praktischer Unterricht: Hauswirtschaft und Servieren

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der praktische Unterricht in Hauswirtschaft hat Kenntnisse und Fertigkeiten der im Haushalt anfallenden Pflegearbeiten unter Beachtung von Arbeitsvereinfachung und Arbeitserleichterung zu vermitteln.

Tischdecken und Servieren im Haushalt sind zu üben.

Auf die Erziehung zur Ordnung ist besonderer Wert zu legen. Vergleiche zwischen verschiedenen Arbeitsmethoden und Arbeitsmitteln sind anzustellen.

Geschmacksbildung und Verständnis für gepflegtes Wohnen sind zu wecken.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Lehrgang:
    Servierkunde: Tischdecken und Servieren im Haushalt.
    Haushaltspflege: Arbeitsmethodik, chemische und technische Hilfsmittel für die Raumpflege. Behandlung und Pflege von Wäsche und Bekleidung.
    Blumen- und Gartenpflege.
  2. Ziffer 2
    Lehrgang:
    Servierkunde: Tischdecken für festliche Anlässe im Haushalt.
    Haushaltspflege: Vertiefen und Erweitern der Grundkenntnisse. Spezielle Pflegemaßnahmen für Wäsche und Bekleidung.
    Blumen- und Gartenpflege.
  3. Ziffer 3
    Lehrgang:
    Servierkunde: Einfaches Gästeservieren, Anfertigen von Tischschmuck, Blumenschmuck.
    Haushaltspflege: Reinigung und Pflege von Metall-, Porzellan- und Glaswaren.
    Blumen- und Gartenpflege.

Didaktische Grundsätze:

Der praktische Unterricht ist in Gruppen durchzuführen und auf Arbeitsunterweisungen aufzubauen.

Das technische Verständnis ist durch den sorgfältigen Umgang mit Geräten und Maschinen des Haushaltes zu fördern.

Auf Maßnahmen zur Unfallverhütung ist bei jeder Gelegenheit hinzuweisen.

Praktischer Unterricht: Kochen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Den Schülern sind grundlegende Kenntnisse zur selbständigen Herstellung von Speisen unter Berücksichtigung rationeller Methoden zu vermitteln. Auf die Zubereitung der Kinder- und Krankenkost ist dabei Bedacht zu nehmen. Die Schüler sollen zur Erstellung richtiger Speisenfolgen angeleitet und in die Wirtschaftsgebarung eingeführt werden. Das Verantwortungsbewußtsein für die Gesunderhaltung der Familienmitglieder ist zu wecken.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Lehrgang:
    Zubereitung von einfachen Speisen als Grundlage zur Erarbeitung der Grundrezepte. Wichtige Konservierungsmethoden.
  2. Ziffer 2
    Lehrgang:
    Erweiterung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten unter Zuhilfenahme von arbeitserleichternden Geräten. Richtiges Portionieren, gefälliges Anrichten und Garnieren von Speisen. Vorratshaltung der Jahreszeit angepaßt.
  3. Ziffer 3
    Lehrgang:
    Verfeinerung der erlernten Rezepte für das Kochen in Familie, Feinküche, Kinder- und Krankenkost, Zusammenstellen einfacher Speisenfolgen und Kostenberechnungen. Erweiterung in Konservierung und Vorratshaltung.

Didaktische Grundsätze:

Der praktische Unterricht ist in Gruppen zu führen und hat mit einer Vorbesprechung zu beginnen, welche die anschaulichen Erläuterungen der Kochvorgänge und der einzelnen Arbeiten beinhaltet.

Die Kenntnisse aus Ernährungslehre und Gesundheitslehre sind zu verwerten. Mit gezielten Arbeitsunterweisungen soll der Unterricht veranschaulicht werden. Alle Schüler sind intensiv zu beschäftigen und zu planvoller und rationeller Arbeitsweise anzuhalten. Bei der Arbeit sind Geräte und Maschinen zu verwenden, die sich für den Familienhaushalt eignen. Dabei ist auf den zweckentsprechenden Einsatz und auf die richtige Pflege der Geräte sowie auf die Verhütung von Unfällen hinzuweisen.

Vom Schüler ist eine Zusammenstellung verschiedener Speisenfolgen, inklusive Kostenberechnungen, zu üben.

Die Nachbesprechung hat Schwierigkeiten, die sich bei der Kocharbeit ergeben, zu behandeln.

Praktischer Unterricht: Nähen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Freude an gestaltender Arbeit ist zu wecken, der Geschmack zu bilden und zu sparsamer Materialverwendung und zu zeitsparender, exakter Arbeit zu erziehen.

Fähigkeiten im Nähen und Handarbeiten, unter Erweiterung bereits vorhandener Kenntnisse, sind zu vermitteln. Zu sicherer Handhabung und sorgsamer Pflege der Nähmaschine ist anzuleiten.

Die Schüler sollen befähigt werden, einfache Wäsche- und Kleidungsstücke herzustellen, auszubessern und umzuändern.

Über jedes Werkstück ist eine Kostenberechnung zu führen.

Das Verständnis für die Tracht ist zu wecken.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Lehrgang:
    Einführung in den Nähunterricht. Richtige Pflege und Handhabung der Nähmaschine und anderer Arbeitsbehelfe. Nähtechnische Übungen und Ausbesserungsarbeiten.
    Werkstücke. Zweckmäßige Arbeitskleidung.
    Handarbeiten: Kreuzsticharbeiten.
  2. Ziffer 2
    Lehrgang:
    Werkstück: Alltagstracht.
    Handarbeiten: Stricktechnik.
  3. Ziffer 3
    Lehrgang:
    Werkstücke: Rock und Bluse.
    Handarbeit: Werkstück nach freier Wahl.

Didaktische Grundsätze:

Der praktische Unterricht ist in Gruppen zu führen. Auf eine gründliche Arbeitsunterweisung in Hand- und Maschinnähen ist Wert zu legen.

Die Werkstücke sind zeitgemäß, geschmackvoll, zweckentsprechend unter Bedachtnahme auf die Fähigkeiten der Schüler herzustellen. Auf materialgerechte Verarbeitung und sorgfältige Ausführung der Werkstücke ist zu achten. Durch den sinnvollen Einsatz moderner Haushaltsnähmaschinen und Bügelgeräte sollen die Schüler Arbeit ersparen und Zeit gewinnen lernen. Die Werkstücke sind in der Regel im praktischen Unterricht auszuführen.

Auf Unfallverhütung ist hinzuweisen.

Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2013,

Im RIS seit

06.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2014

Gesetzesnummer

20000346

Dokumentnummer

LST40007079

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