§ 2Paragraph 2,
Spätere Änderungen der Mittellinie des Lafnitzflusses haben auf den Verlauf der Landesgrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke keinen Einfluß.Spätere Änderungen der Mittellinie des Lafnitzflusses haben auf den Verlauf der Landesgrenze in der im Paragraph eins, genannten Grenzstrecke keinen Einfluß.