Landesrecht konsolidiert Steiermark

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Agrargemeinschaftengesetz 1985 § 29

Kurztitel

Agrargemeinschaftengesetz 1985

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 8/1986

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 29

Inkrafttretensdatum

23.01.1986

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

StAgrGG 1985

Index

6650 Flurverfassung

Text

Teilungsplan

Paragraph 29,

  1. Absatz einsNach Durchführung des Ermittlungsverfahrens sind die Abfindungsberechnungen und der Abfindungsausweis zu verfassen. Die Abfindungsberechnung hat die rechnungsmäßige Ermittlung des Abfindungsanspruches jeder Partei zu enthalten. Im Abfindungsausweis sind für jede Partei der Abfindungsanspruch, die ermittelten einzelnen Abfindungsgrundstücke mit ihrem Wert und die Geldausgleichungen übersichtlich zusammenzustellen.
  2. Absatz 2Die neue Flureinteilung ist sodann in einem Teilungsplan festzulegen, in der Natur abzustecken und zu vermarken.
  3. Absatz 3Der Teilungsplan umfaßt
    1. Litera a
      die Liste der Parteien, sofern eine solche aufgelegt wurde,
    2. Litera b
      das Verzeichnis der Anteilsrechte,
    3. Litera c
      den Besitzstandsausweis und den Bewertungsplan,
    4. Litera d
      den Plan über die gemeinsamen wirtschaftlichen Anlagen,
    5. Litera e
      die rechnungsmäßige Ermittlung des Abfindungsanspruches jeder Partei (Abfindungsberechnung),
    6. Litera f
      den Abfindungsausweis,
    7. Litera g
      den Ausweis über die Ausgleichungen gemäß Paragraph 25, (Wertausgleichsberechnung),
    8. Litera h
      die planliche Darstellung des neuen Besitzstandes,
    9. Litera i
      die Haupturkunde, das ist die zusammenfassende Erläuterung der unter Litera a bis h angeführten Planbestandteile sowie die Darstellung und Festlegung aller jener rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Verhältnisse, die aus den vorbezeichneten Teilen des Teilungsplanes nicht vollständig und übersichtlich hervorgehen, insbesondere der Bestimmungen über die Herstellung, Benützung und Erhaltung der gemeinsamen wirtschaftlichen Anlagen.

Im RIS seit

09.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2014

Gesetzesnummer

20000882

Dokumentnummer

LST40012637

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/ST/1986/8/P29/LST40012637

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