Landesrecht konsolidiert Steiermark

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Änderung der Landesgrenze zwischen Burgenland und Steiermark im Bereich des Rittscheinbaches und des Raabflusses § 1

Kurztitel

Änderung der Landesgrenze zwischen Burgenland und Steiermark im Bereich des Rittscheinbaches und des Raabflusses

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 40/1974

Typ

LVG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.11.1974

Außerkrafttretensdatum

Index

0111 Landesgrenze

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz einsDie Landesgrenze zwischen dem Land Burgenland und dem Land Steiermark verläuft im Bereich des Rittscheinbaches (burgenländische Gemeinde Jennersdorf, politischer Bezirk Jennersdorf – steiermärkische Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld, politischer Bezirk Fürstenfeld) vom Grenzpunkt Nr. 5735 am rechten Bachufer geradlinig zum Grenzpunkt Nr. 12381, von dort in der Mitte des Rittscheinbaches geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum Grenzpunkt Nr. 12426 und sodann von diesem geradlinig zum Grenzpunkt Nr. 31871 am linken Bachufer.
  2. Absatz 2Der Verlauf der Landesgrenze in der im Absatz , genannten Grenzstrecke und die nach Absatz eins, maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:4000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34° östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.

Im RIS seit

31.01.2014

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2014

Gesetzesnummer

20000646

Dokumentnummer

LST40009879

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/ST/1974/40/P1/LST40009879

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