Landesrecht konsolidiert Salzburg

Navigation im Suchergebnis

Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung Anl. 1/09

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

GeschäftseinteilungNächster Suchbegriff des Amtes der Salzburger Landesregierung

Kundmachungsorgan

LGBl Nr 81/2014 zuletzt geändert durch LGBl Nr 75/2019

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1/09

Inkrafttretensdatum

01.01.2020

Außerkrafttretensdatum

31.12.2021

Abkürzung

GE-AmtdLR

Index

22/10 Verordnungen des Landeshauptmannes - Verfassungsrecht

Text

Vorheriger SuchbegriffAbteilung 9 – Gesundheit
Referat 9/01 – Gesundheitsrecht und Gesundheitsplanung

Gesundheitsrecht: Rechtliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens einschließlich der Angelegenheiten der Ärzte, der Zahnärzte, der Hebammen, des Gesundheits- und Krankenpflegepersonals, der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, der Sanitäter und der sonstigen Gesundheitsberufe; Angelegenheiten der Sozialbetreuungsberufe; rechtliche Angelegenheiten des Suchtmittel- und Seuchenwesens, des Impfwesens und Apothekenwesens; rechtliche Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens und des Gemeindesanitätswesens; Angelegenheiten des Rettungswesens einschließlich der Hubschrauber-Rettung; Vollziehung des Krankenanstaltenrechts einschließlich der Vollziehung des Bäderhygienegesetzes in Krankenanstalten sowie Angelegenheiten der Salzburger Patientenvertretung und Angelegenheiten der Ethikkommission; Angelegenheiten des Patienten- oder Patientinnenentschädigungsfonds; rechtliche Angelegenheiten der Heilvorkommen und Kurorte, soweit es sich nicht um Angelegenheiten nach dem Salzburger Tourismusgesetzes 2003 und die wirtschaftliche Aufsicht über die Kurfonds handelt; rechtliche Angelegenheiten des Gen-Wesens, soweit sie sich nicht auf die Land- und Forstwirtschaft beziehen, sowie der Fortpflanzungsmedizin; rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes, soweit nicht besondere gesetzliche Zuständigkeiten bestehen; rechtliche Angelegenheiten des Tierversuchsgesetzes im Bereich der Krankenanstalten; rechtliche Angelegenheiten des Arbeiter- und Angestelltenschutzes im Bereich der Krankenanstalten.

Landesanstalten und Landesheime: Koordination und Wahrnehmung jener Aufgaben, die dem Land Salzburg als Rechtsträger der landeseigenen Wohlfahrts- und Behinderteneinrichtungen zukommen, insbesondere hinsichtlich Steuerung, Personal, Finanzen, Organisation, Rechtsangelegenheiten und Investitionen; Verwaltungsstelle für die Stiftung Kurtherme Badehospiz Bad Gastein.

Gesundheitsplanung: Angelegenheiten der Gesundheitsplanung; Durchführung von Bedarfserhebungen und -analysen; Mitwirkung am Österreichischen Strukturplan Gesundheit sowie an sonstigen Gesundheitsplanungsprojekten; Erstellung der Regionalen Strukturpläne Gesundheit; Gesundheitsberichterstattung, Erarbeitung von Planungsgrundlagen, insbesondere Aufgaben der Krankenanstaltenstatistik und der Krankenanstaltenkostenrechnung; fachliche Angelegenheiten der Gesundheits- und Krankenpflege einschließlich der Aufsicht über die Schulen für die Gesundheits- und Krankenpflege.

Referat 9/02 – Landessanitätsdirektion

Fachliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens, der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung; Angelegenheiten der Seuchenhygiene und Seuchenprophylaxe, Medizinisches Krisenmanagement; fachliche Angelegenheiten des Suchtmittelwesens, Impfwesens und Apothekenwesens; Schulgesundheitspflege; fachliche Angelegenheiten der Ärzte und der nicht ärztlichen Gesundheitsberufe, Ärzteevidenz, Vorsitz bei Aufnahme- und Prüfungskommissionen, fachliche Aufsicht über die Amtsärzte und Sprengelärzte einschließlich deren Fort- und Weiterbildung; Geschäftsstelle des Landessanitätsrates; fachliche Aufsicht über Krankenanstalten, Kureinrichtungen und Heilvorkommen, Krankenhaushygiene; fachliche Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens; amtsärztlicher Sachverständigendienst; medizinische Belange des Katastrophenschutzes, des Umweltschutzes und des Strahlenschutzes, fachliche Angelegenheiten der Epidemiologie, Berichtswesen für Infektionskrankheiten; Schulärztlicher Dienst; zentrale Rechnungsstelle.

Referat 9/03 – Lebensmittelaufsicht und Verbraucherschutz

Angelegenheiten des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes für den Bereich der Lebensmittel, der Gebrauchsgegenstände und kosmetischen Mittel und des Wassers für den menschlichen Gebrauch. Konsumentenschutz- und Wettbewerbsangelegenheiten; Schlichtungsstellen im gewerblichen Bereich; Marktbeobachtung; Angelegenheiten nach dem Preis- und dem Preisauszeichnungsgesetz; Tarife und Entgelte bei Gewerbebetrieben; Maß- und Eichwesen; Produktsicherheit soweit diese nicht im Chemikaliengesetz oder im Lebensmittelgesetz geregelt ist; Produktkennzeichnung und Qualitätskontrollen.

Der Abteilung angegliedert:

  1. Ziffer eins
    Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES)
  2. Ziffer 2
    Konradinum Eugendorf
  3. Ziffer 3
    Landeszentrum für Hör- und Sehbildung (LZHS) einschließlich der Aufgabe Schulerhalter für die Josef-Rehrl-Schule als Volks- und Hauptschule für gehörlose und schwerhörige Kinder
  4. Ziffer 4
    Sozialpädagogisches Zentrum
  5. Ziffer 5
    Landesapotheke

Im RIS seit

18.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

29.12.2021

Gesetzesnummer

20000920

Dokumentnummer

LSB40023265

Navigation im Suchergebnis