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Salzburger Sozialbetreuungsberufegesetz § 9
Gesamte Rechtsvorschrift
heute
/
Fassung vom 03.11.2022
§ 8 am 03.11.2022
§ 10 am 03.11.2022
Alle Fassungen
§ 9 heute
§ 9 gültig ab 01.03.2009
Begleitende Dokumente
Hauptdokument
Kurztitel
Salzburger Sozialbetreuungsberufegesetz
Kundmachungsorgan
LGBl Nr 34/2009
Typ
LG
§/Artikel/Anlage
§ 9
Inkrafttretensdatum
01.03.2009
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
S.SBBG
Index
12 Sozialwesen und Jugendschutz
Text
Tätigkeitsbereich bei Schwerpunkt Altenarbeit
§ 9
Paragraph 9,
(1)
Absatz eins
Der Tätigkeitsbereich der Fach-Sozialbetreuerin oder des Fach-Sozialbetreuers A umfasst:
1.
Ziffer eins
in einem eigenverantwortlichen Bereich: die möglichst umfassende Begleitung, Unterstützung und Betreuung von älteren Menschen, einzeln oder in Gruppen, abgestimmt auf den Bedarf dieser Menschen und gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse;
2.
Ziffer 2
im Übrigen: die pflegerischen Befugnisse als Pflegehelferin oder als Pflegehelfer nach dem GuKG.
(2)
Absatz 2
Zum eigenverantwortlichen Bereich gehören insbesondere folgende Aufgaben:
1.
Ziffer eins
präventive, unterstützende, aktivierende, reaktivierende, beratende, organisatorische und administrative Maßnahmen zur täglichen Lebensbewältigung;
2.
Ziffer 2
das Eingehen auf körperliche, seelische, soziale, geistige Bedürfnisse und Ressourcen;
3.
Ziffer 3
die Hilfe zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein möglichst selbstständiges und eigenverantwortliches Leben im Alter;
4.
Ziffer 4
die individuelle Begleitung bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter;
5.
Ziffer 5
die Unterstützung bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen;
6.
Ziffer 6
die Entlastung, Begleitung und die Anleitung von Angehörigen sowie Laienhelferinnen und Laienhelfern;
7.
Ziffer 7
die Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen.
Zuletzt aktualisiert am
21.08.2017
Gesetzesnummer
20000616
Dokumentnummer
LSB40010375
European Legislation Identifier (ELI)
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/SA/2009/34/P9/LSB40010375
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