Landesrecht konsolidiert Salzburg

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Salzburger Sozialbetreuungsberufegesetz § 8

Kurztitel

Salzburger Sozialbetreuungsberufegesetz

Kundmachungsorgan

LGBl Nr 34/2009

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 8

Inkrafttretensdatum

01.03.2009

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

S.SBBG

Index

12 Sozialwesen und Jugendschutz

Text

4. Abschnitt
Fach-Sozialbetreuerin oder Fach-Sozialbetreuer

Berufsbild

Paragraph 8,

  1. Absatz einsDie Fach-Sozialbetreuerin oder der Fach-Sozialbetreuer ist eine ausgebildete Fachkraft für die Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen, die auf Grund von Alter, Behinderung oder einer anderen schwierigen Lebenslage in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind. Sie oder er verfügt über ein umfängliches Wissen um die vielfältigen Aspekte eines Lebens mit Benachteiligung und bietet Begleitung, Unterstützung und Hilfe in allen Fragen der Daseinsgestaltung und Alltagsbewältigung bis hin zur Sinnfindung an.
  2. Absatz 2Die Fach-Sozialbetreuerin oder der Fach-Sozialbetreuer erfasst die spezifischen Lebenssituationen von älteren Menschen oder von Menschen mit Behinderungen oder anderen Benachteiligungen, führt entsprechend den individuellen Bedürfnissen gezielte Maßnahmen durch, unterstützt die Gestaltung eines für diese Menschen lebenswerten Umfeldes und leistet dadurch einen Beitrag zur Erhöhung oder Erhaltung der Lebensqualität.

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2017

Gesetzesnummer

20000616

Dokumentnummer

LSB40010374

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/SA/2009/34/P8/LSB40010374

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