für die Ausbildung zur Heimhelferin oder zum Heimhelfer auch Einrichtungen, für die eine Bewilligung gemäß § 2 GuK-BAV für die Durchführung des Ausbildungsmoduls “Unterstützung bei der Basisversorgung” vorliegt.für die Ausbildung zur Heimhelferin oder zum Heimhelfer auch Einrichtungen, für die eine Bewilligung gemäß Paragraph 2, GuK-BAV für die Durchführung des Ausbildungsmoduls “Unterstützung bei der Basisversorgung” vorliegt.