Artikel 19
Das Parkgebührengesetz für die Stadt Salzburg, LGBl Nr 28/1989, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 9/2000, wird geändert wie folgt:Das Parkgebührengesetz für die Stadt Salzburg, Landesgesetzblatt Nr 28 aus 1989,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr 9 aus 2000,, wird geändert wie folgt:
Im § 1 Abs 3 wird der Betrag "10 S" durch den Betrag "0,70 €" ersetzt.Im Paragraph eins, Absatz 3, wird der Betrag "10 S" durch den Betrag "0,70 €" ersetzt.
§ 3 Abs 2 lautet:Paragraph 3, Absatz 2, lautet:
"(2) Die Parkgebühr ist in einem durch 10 teilbaren Centbetrag entsprechend der Parkdauer zu entrichten."
3. Im § 7 werden folgende Änderungen vorgenommen:3. Im Paragraph 7, werden folgende Änderungen vorgenommen:
3.1. Im Abs 1 wird der Betrag "10.000 S" durch den Betrag "730 €" ersetzt.3.1. Im Absatz eins, wird der Betrag "10.000 S" durch den Betrag "730 €" ersetzt.
3.2. Im Abs 2 wird der Betrag "300 S" durch den Betrag "22 €" ersetzt.3.2. Im Absatz 2, wird der Betrag "300 S" durch den Betrag "22 €" ersetzt.
3.3. Im Abs 5 wird der Betrag "30.000 S" durch den Betrag "2.200 €" ersetzt.3.3. Im Absatz 5, wird der Betrag "30.000 S" durch den Betrag "2.200 €" ersetzt.
3.4. Im Abs 6 wird der Betrag "3000 S" durch den Betrag "220 €" ersetzt.3.4. Im Absatz 6, wird der Betrag "3000 S" durch den Betrag "220 €" ersetzt.
4. Im § 9 wird angefügt:4. Im Paragraph 9, wird angefügt:
"(4) Die §§ 1 Abs 3, 3 Abs 2 und 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.""(4) Die Paragraphen eins, Absatz 3,, 3 Absatz 2 und 7 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 46 aus 2001, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft."