Landesrecht konsolidiert Salzburg

Navigation im Suchergebnis

Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften zur Unternehmerprüfung für Schi(Snowboard)schulleiter und Schi(Snowboard)begleiter § 10

Kurztitel

Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften zur Unternehmerprüfung für Schi(Snowboard)schulleiter und Schi(Snowboard)begleiter

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 72/1999

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 10

Inkrafttretensdatum

23.06.1999

Außerkrafttretensdatum

Index

14 Sport

Text

Prüfungszeugnis

Paragraph 10,

Über die Prüfung ist ein von allen Mitgliedern der Prüfungskommission unterzeichnetes Prüfungszeugnis auszustellen, aus welchem die Gesamtbeurteilung ersichtlich ist.

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2019

Gesetzesnummer

20000002

Dokumentnummer

LSB40000027

Navigation im Suchergebnis