Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretungen
§ 5Paragraph 5,
(1) Die Gemeindevertretung besteht in Gemeinden
bis zu 800 Einwohnern aus .................. 9
von 801 bis zu 1.500 Einwohnern aus ...... 13
von 1.501 bis zu 2.500 Einwohnern aus ...... 17
von 2.501 bis zu 3.500 Einwohnern aus ...... 19
von 3.501 bis zu 5.000 Einwohnern aus ...... 21
von mehr als 5.000 Einwohnern aus .......... 25
Mitgliedern.
(2)Absatz 2Der Berechnung der Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretungen ist die Einwohnerzahl am Ende (24:00 Uhr) des Stichtages der Wahlen der Gemeindevertretungen zugrunde zu legen.