Landesrecht konsolidiert Salzburg

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Salzburger Gemeindewahlordnung 1998 § 5

Kurztitel

Salzburger Gemeindewahlordnung 1998

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 117/1998 zuletzt geändert durch LGBl Nr 100/2003

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

01.11.2003

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

GWO 1998

Index

2 Gemeindewesen

Text

Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretungen

Paragraph 5,

(1) Die Gemeindevertretung besteht in Gemeinden

bis zu 800 Einwohnern aus ..................  9

von   801 bis zu 1.500 Einwohnern aus ...... 13

von 1.501 bis zu 2.500 Einwohnern aus ...... 17

von 2.501 bis zu 3.500 Einwohnern aus ...... 19

von 3.501 bis zu 5.000 Einwohnern aus ...... 21

von mehr als 5.000 Einwohnern aus .......... 25

Mitgliedern.

  1. Absatz 2Der Berechnung der Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretungen ist die Einwohnerzahl am Ende (24:00 Uhr) des Stichtages der Wahlen der Gemeindevertretungen zugrunde zu legen.

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2018

Gesetzesnummer

10001108

Dokumentnummer

LSB40005415

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