auftraggebende Stelle: jene Stelle (Organisationseinheit) des Auftraggebers gemäß § 2, der nach den Organisationsvorschriften (Geschäftsordnung, Betriebsstatut u.dgl.) die Besorgung der einzelnen Verwaltungsangelegenheiten übertragen ist und die die Ermittlung, Verarbeitung, Benützung, Übermittlung oder Überlassung von Daten durch eine dienstleistende Stelle oder einen Dienstleister unmittelbar veranlaßt oder selbst durchführt;auftraggebende Stelle: jene Stelle (Organisationseinheit) des Auftraggebers gemäß Paragraph 2,, der nach den Organisationsvorschriften (Geschäftsordnung, Betriebsstatut u.dgl.) die Besorgung der einzelnen Verwaltungsangelegenheiten übertragen ist und die die Ermittlung, Verarbeitung, Benützung, Übermittlung oder Überlassung von Daten durch eine dienstleistende Stelle oder einen Dienstleister unmittelbar veranlaßt oder selbst durchführt;