Auftraggebende Stelle: jene Stelle (Organisationseinheit) eines Auftraggebers nach § 2, der nach den Organisationsvorschriften (z. B. Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung) die Besorgung der einzelnen Verwaltungsangelegenheit übertragen ist und die die Ermittlung, Verarbeitung, Benützung, Übermittlung oder Überlassung von Daten durch Dienstleister oder dienstleistende Stellen unmittelbar veranlaßt oder selbst durchführt;Auftraggebende Stelle: jene Stelle (Organisationseinheit) eines Auftraggebers nach Paragraph 2,, der nach den Organisationsvorschriften (z. B. Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung) die Besorgung der einzelnen Verwaltungsangelegenheit übertragen ist und die die Ermittlung, Verarbeitung, Benützung, Übermittlung oder Überlassung von Daten durch Dienstleister oder dienstleistende Stellen unmittelbar veranlaßt oder selbst durchführt;