Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Salzburger Stiftungs- und Fondsgesetz
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 70/1976
§/Artikel/Anlage
§ 26
Inkrafttretensdatum
01.11.1976
Außerkrafttretensdatum
28.05.2018
Index
20 Förderungs- und Fondswesen
Text
Entscheidung über die Zulässigkeit
§ 26Paragraph 26,
(1)Absatz einsBei Fonds unter Lebenden hat der Gründer die Gründungserklärung der Fondsbehörde vorzulegen. Bei Fonds von Todes wegen hat das Verlassenschaftsgericht von der letztwilligen Anordnung die Fondsbehörde zu verständigen.
(2)Absatz 2Soweit hiefür nicht die Finanzprokuratur in Frage kommt (Prokuraturgesetz BGBl. Nr. 172/1945), obliegt die Vertretung des Fonds bis zur Bestellung des Fondskurators dem Land.Soweit hiefür nicht die Finanzprokuratur in Frage kommt (Prokuraturgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1945,), obliegt die Vertretung des Fonds bis zur Bestellung des Fondskurators dem Land. (3)Absatz 3Über die Zulässigkeit der Errichtung eines Fonds entscheidet die Fondsbehörde.
(4)Absatz 4Im Verfahren über die Zulässigkeit der Errichtung eines Fonds, das von Amts wegen eingeleitet wird, kommen bei Fonds unter Lebenden dem Gründer und dem Land, bei Fonds von Todes wegen dem Land und den Erben des Gründers sowie dem Testamentsvollstrecker Parteistellung zu.
(5)Absatz 5Mit der Entscheidung, daß die Errichtung des Fonds zulässig ist, erlangt dieser Rechtspersönlichkeit. Die Fondsbehörde hat die Errichtung des Fonds in der “Salzburger Landes-Zeitung” zu verlautbaren. Die Verlautbarung hat den Namen, Sitz und den Zweck des Fonds zu enthalten. Die Kosten der Verlautbarung hat der Fonds zu tragen.Mit der Entscheidung, daß die Errichtung des Fonds zulässig ist, erlangt dieser Rechtspersönlichkeit. Die Fondsbehörde hat die Errichtung des Fonds in der “Salzburger Landes-Zeitung” zu verlautbaren. Die Verlautbarung hat den Namen, Sitz und den Zweck des Fonds zu enthalten. Die Kosten der Verlautbarung hat der Fonds zu tragen.
Zuletzt aktualisiert am
28.05.2018
Gesetzesnummer
10000271
Dokumentnummer
LSB12003459
Alte Dokumentnummer
N1197616536A