Landesrecht konsolidiert

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Oö. BVB-Übertragungsverordnung Wels/Wels-Land § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Oö. BVB-Übertragungsverordnung Wels/Wels-Land

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 5/2019

Bundesland

Oberösterreich

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.02.2019

Außerkrafttretensdatum

31.03.2022

Index

04 Organisation der Landesverwaltung

Text

Paragraph eins,
Übertragung behördlicher Zuständigkeiten der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Statutarstadt Wels auf die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land

  1. Absatz einsIn folgenden Rechtsmaterien wird in sämtlichen Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bürgermeisterin bzw. vom Bürgermeister der Statutarstadt Wels als Bezirksverwaltungsbehörde auf die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land übertragen:
    1. Ziffer eins
      Angelegenheiten nach dem Forstgesetz 1975, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    2. Ziffer 2
      Angelegenheiten nach dem Oö. Waldteilungsgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    3. Ziffer 3
      Angelegenheiten nach dem Oö. Waldbrandbekämpfungsgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    4. Ziffer 4
      Angelegenheiten nach dem Forstlichen Vermehrungsgutgesetz 2002, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    5. Ziffer 5
      Angelegenheiten nach dem Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 - Oö. NSchG 2001, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    6. Ziffer 6
      Angelegenheiten nach dem Oö. Umwelthaftungsgesetz - Oö. UHG, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    7. Ziffer 7
      Angelegenheiten nach dem Oö. Bodenschutzgesetz 1991, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    8. Ziffer 8
      Angelegenheiten nach dem Oö. Jagdgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    9. Ziffer 9
      Angelegenheiten nach dem Oö. Fischereigesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    10. Ziffer 10
      Angelegenheiten nach dem Oö. Alm- und Kulturflächenschutzgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    11. Ziffer 11
      Angelegenheiten nach dem Oö. Bienenzuchtgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    12. Ziffer 12
      Angelegenheiten nach dem Weingesetz 2009, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    13. Ziffer 13
      Angelegenheiten nach dem Oö. Weinbaugesetz - Oö. WBG, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    14. Ziffer 14
      Angelegenheiten nach dem Oö. Tierzuchtgesetz 2009, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    15. Ziffer 15
      Angelegenheiten nach dem Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002 - Oö. PflSchG 2002, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    16. Ziffer 16
      Angelegenheiten nach dem Pflanzenschutzgesetz 2011, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    17. Ziffer 17
      Angelegenheiten nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    18. Ziffer 18
      Angelegenheiten nach dem Saatgutgesetz 1997 - SaatG 1997, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    19. Ziffer 19
      Angelegenheiten nach dem Vermarktungsnormengesetz - VNG, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    20. Ziffer 20
      Angelegenheiten nach dem Futtermittelgesetz 1999 - FMG 1999, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    21. Ziffer 21
      Angelegenheiten nach dem Düngemittelgesetz 1994 - DMG 1994, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    22. Ziffer 22
      Angelegenheiten nach dem Gesetz betreffend die Kennzeichnung altererbten bäuerlichen Besitzes in Oberösterreich, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
    23. Ziffer 23
      Angelegenheiten nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 - Oö. LFBAG 1991, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
  2. Absatz 2In folgenden Rechtsmaterien wird in den spezifisch genannten Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bürgermeisterin bzw. vom Bürgermeister der Statutarstadt Wels als Bezirksverwaltungsbehörde auf die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land übertragen:
    1. Ziffer eins
      Angelegenheiten nach den Paragraphen 2 bis 6 Oö. EU-Verordnungen-Begleitregelungsgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen sowie der Vollstreckung der verhängten Strafen in diesem Zusammenhang.
    2. Ziffer 2
      Angelegenheiten nach Paragraph 12, Absatz eins und 2 Vorheriger SuchbegriffSuchtmittelgesetz - SMG.

Im RIS seit

08.02.2019

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2022

Gesetzesnummer

20001009

Dokumentnummer

LOO40019680

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/OB/2019/5/P1/LOO40019680

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