Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Oö. BVB-Übertragungsverordnung Wels/Wels-Land
Bundesland
Oberösterreich
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.02.2019
Außerkrafttretensdatum
31.03.2022
Index
04 Organisation der Landesverwaltung
Text
§ 1Paragraph eins,
Übertragung behördlicher Zuständigkeiten der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Statutarstadt Wels auf die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
(1)Absatz einsIn folgenden Rechtsmaterien wird in sämtlichen Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bürgermeisterin bzw. vom Bürgermeister der Statutarstadt Wels als Bezirksverwaltungsbehörde auf die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land übertragen:
Angelegenheiten nach dem Forstgesetz 1975, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Oö. Waldteilungsgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Oö. Waldbrandbekämpfungsgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Forstlichen Vermehrungsgutgesetz 2002, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 - Oö. NSchG 2001, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Oö. Umwelthaftungsgesetz - Oö. UHG, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Oö. Bodenschutzgesetz 1991, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Oö. Jagdgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Oö. Fischereigesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Oö. Alm- und Kulturflächenschutzgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Oö. Bienenzuchtgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Weingesetz 2009, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Oö. Weinbaugesetz - Oö. WBG, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Oö. Tierzuchtgesetz 2009, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002 - Oö. PflSchG 2002, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Pflanzenschutzgesetz 2011, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Saatgutgesetz 1997 - SaatG 1997, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Vermarktungsnormengesetz - VNG, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Futtermittelgesetz 1999 - FMG 1999, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Düngemittelgesetz 1994 - DMG 1994, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Gesetz betreffend die Kennzeichnung altererbten bäuerlichen Besitzes in Oberösterreich, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
Angelegenheiten nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 - Oö. LFBAG 1991, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz sowie der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide.
(2)Absatz 2In folgenden Rechtsmaterien wird in den spezifisch genannten Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bürgermeisterin bzw. vom Bürgermeister der Statutarstadt Wels als Bezirksverwaltungsbehörde auf die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land übertragen:
Angelegenheiten nach den §§ 2 bis 6 Oö. EU-Verordnungen-Begleitregelungsgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen sowie der Vollstreckung der verhängten Strafen in diesem Zusammenhang.Angelegenheiten nach den Paragraphen 2 bis 6 Oö. EU-Verordnungen-Begleitregelungsgesetz, einschließlich der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen sowie der Vollstreckung der verhängten Strafen in diesem Zusammenhang.
Angelegenheiten nach § 12 Abs. 1 und 2 Suchtmittelgesetz - SMG.Angelegenheiten nach Paragraph 12, Absatz eins und 2 Suchtmittelgesetz - SMG.
Im RIS seit
08.02.2019
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2022
Gesetzesnummer
20001009
Dokumentnummer
LOO40019680