Landesrecht konsolidiert Oberösterreich

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Oö. Betriebstypenverordnung 2016 § 2

Kurztitel

Oö. Betriebstypenverordnung 2016

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 27/2016

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

29.04.2016

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

Oö. BTypVO 2016

Index

90 Raumordnung

Text

Paragraph 2,
Sonderfälle von Betriebstypen

Für Betriebe, die sich auf Grund ihrer Art, ihrer Verwendung, ihrer Ausstattung oder der von ihnen ausgehenden Emissionen erheblich (wie zB auf Grund ihrer vom üblichen Standard abweichenden Größenordnung oder Spezialisierung) von den in der Anlage 1 eingeordneten Betriebstypen oder von der gemäß Paragraph eins, Absatz 2, als Grundlage für die Einordnung angenommenen Betriebstype unterscheiden, kann die jeweilige Widmungskonformität des Betriebs vom Antragsteller durch Vorlage von geeigneten Beurteilungsunterlagen (wie emissionstechnische und medizinische Gutachten) im Einzelfall nachgewiesen werden.

Im RIS seit

03.05.2016

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2016

Gesetzesnummer

20000870

Dokumentnummer

LOO40017216

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/OB/2016/27/P2/LOO40017216

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