Landesrecht konsolidiert Oberösterreich

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Oö. Landes-Bauarbeiterschutzverordnung 2012 § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Oö. Landes-Bauarbeiterschutzverordnung 2012

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 3/2013 aufgehoben durch LGBl.Nr. 25/2017

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.02.2013

Außerkrafttretensdatum

31.03.2017

Abkürzung

Oö. LBauV 2012

Index

10 Dienst- und Personalvertretungsrecht der Landesbediensteten

Text

Paragraph 2,
Begriffsbestimmungen

  1. Absatz einsBauarbeiten sind Hoch- und Tiefbauarbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Sanierung, Reparatur, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen aller Art, einschließlich der hiefür erforderlichen Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten. Bauarbeiten sind insbesondere auch Zimmerer-, Dachdecker-, Glaser-, Maler-, Anstreicher-, Spengler-, Fliesenleger-, Estrich-, Isolierarbeiten und Gerüstbauarbeiten, Stahlbauarbeiten, Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallationsarbeiten, Sprengarbeiten, Abbrucharbeiten sowie Fassadenreinigungsarbeiten und Rauchfangkehrerarbeiten. Als Bauarbeiten gelten auch Erdarbeiten, wie Aufschüttungen, Auf- und Abgrabungen sowie die Herstellung von künstlichen Hohlräumen unterhalb der Erdoberfläche.
  2. Absatz 2Fachkundige im Sinn dieser Verordnung sind Personen, die die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Berufserfahrungen besitzen und auch die Gewähr für eine gewissenhafte Durchführung der ihnen übertragenen Arbeiten bieten. Als fachkundige Personen im Sinn dieser Verordnung gelten fachkundige Organe von Anstalten des Bundes oder eines Bundeslandes, von staatlich autorisierten Anstalten sowie Ziviltechnikerinnen bzw. Ziviltechniker, Gewerbetreibende, jeweils im Rahmen ihrer Befugnisse, oder Amtssachverständige. Als fachkundige Personen können auch Bedienstete eingesetzt werden.

Im RIS seit

28.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2017

Gesetzesnummer

20000716

Dokumentnummer

LOO40013235

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/OB/2013/3/P2/LOO40013235

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