Landesrecht konsolidiert Oberösterreich

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Oö. Gassicherheitsverordnung 2006 § 17

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Oö. Gassicherheitsverordnung 2006

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 137/2006

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 17

Inkrafttretensdatum

01.01.2007

Außerkrafttretensdatum

31.07.2015

Index

61 Luftreinhaltung, Lärmschutz

Text

Paragraph 17,

Schlussbestimmungen

  1. Absatz einsDie in dieser Verordnung einschließlich ihrer Anhänge angeführten Richtlinien der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) können bei der ÖVGW in 1010 Wien, Schubertring 14, bezogen werden.
  2. Absatz 2Die im Paragraph 3, des Anhangs 1 angeführte ÖNORM EN 12874 kann beim Österreichischen Normungsinstitut in 1020 Wien, Heinestraße 38, bezogen werden.
  3. Absatz 3Die im Paragraph 10, Absatz 2, des Anhangs 1 angeführte „Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz (TRVB) B 108/91 - Baulicher Brandschutz - Brandabschnittsbildung“ kann beim Österreichischen Bundesfeuerwehrverband in 1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21/3, bezogen werden.
  4. Absatz 4Die in den Absatz eins bis 3 genannten Richtlinien und ÖNORMEN werden zusätzlich in der sich aus dieser Verordnung einschließlich ihrer Anhänge ergebenden Fassung gemäß Paragraph 11, Absatz 5, des Oö. Kundmachungsgesetzes verlautbart; sie sind während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei den für die Vollziehung des Oö. LuftREnTG zuständigen Abteilungen des Amts der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.
  5. Absatz 5Diese Verordnung wurde einem Informationsverfahren im Sinn der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl.Nr. L 204 vom 21.7.1998, S. 37, in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998, ABl.Nr. L 217 vom 5.8.1998, S. 18, unterzogen.
  6. Absatz 6Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.
  7. Absatz 7Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung treten
    1. Ziffer eins
      die Verordnung, mit der Sicherheitsvorschriften für Gasanlagen erlassen werden (Oö. Gassicherheitsverordnung), Landesgesetzblatt Nr. 145 aus 1997,, und
    2. Ziffer 2
      die Verordnung, mit der gasversorgte Heizungsanlagen von der Verpflichtung zur wiederkehrenden Überprüfung zeitlich befristet ausgenommen werden, Landesgesetzblatt Nr. 90 aus 2004,,
    außer Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2015

Gesetzesnummer

20000447

Dokumentnummer

LOO40007521

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