für die Errichtung oder Aufstellung von nicht unter Z 1 fallenden Anlagen der Energieversorgung, der Telekommunikation, der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und des Brandschutzes (z. B. Transformatoren, Leitungsmasten, Sende- und Empfangsanlagen, Rohr- und Kabelleitungen, Wasserbehälter, Hydranten).für die Errichtung oder Aufstellung von nicht unter Ziffer eins, fallenden Anlagen der Energieversorgung, der Telekommunikation, der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und des Brandschutzes (z. B. Transformatoren, Leitungsmasten, Sende- und Empfangsanlagen, Rohr- und Kabelleitungen, Wasserbehälter, Hydranten).