(3)Absatz 3Die Eignung ist auch auszuschließen, wenn Umstände gemäß Abs. 2 bei Personen vorliegen, die mit den Pflegepersonen im gemeinsamen Haushalt leben.Die Eignung ist auch auszuschließen, wenn Umstände gemäß Absatz 2, bei Personen vorliegen, die mit den Pflegepersonen im gemeinsamen Haushalt leben.