regelmäßige Hausbesuche durch Fachkräfte des Kinder- und Jugendhilfeträgers zur Sicherstellung der angemessenen Versorgung, insbesondere mit Nahrung, medizinischer und sanitärer Betreuung und Wohnraum, und einer sorgfältigen Erziehung, sowie zur Vermeidung der Gefahr für Kinder und Jugendliche, Übergriffe oder Gewalt selbst zu erleiden oder an wichtigen Bezugspersonen mitzuerleben;