Landesrecht konsolidiert Niederösterreich

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Europaschutzgebiete § 35

Kurztitel

Europaschutzgebiete

Kundmachungsorgan

LGBl. 5500/6-6

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 35

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

55 Naturschutz

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 35,

Europaschutzgebiet

FFH-Gebiet Machland Süd

  1. Absatz eins
    1. Ziffer eins
      Das Europaschutzgebiet umfasst die in den Anlagen 1 bis 3 zu Paragraph 35, ausgewiesenen Grundstücke und Grundstücksteile in Ardagger und Wallsee-Sindelburg. In Anlage A zu Paragraph 35, ist das Europaschutzgebiet auf einem Übersichtsplan dargestellt.
    2. Ziffer 2
      Die Anlagen 1 bis 3 zu Paragraph 35, (LGBl. 5500/6–5) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Amtsstunden beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, erfolgen.
      Diese Anlagen werden zur Information auch bereitgehalten bei:
      • Strichaufzählung
        der Bezirkshauptmannschaft Amstetten
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Ardagger
      • Strichaufzählung
        der Marktgemeinde Wallsee-Sindelburg
  2. Absatz 2Schutzgegenstand des FFH-Gebietes Machland Süd, AT1218000, sind folgende:
    • Strichaufzählung
      in Anhang römisch eins der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte natürliche Lebensraumtypen:
      3130 Schlammfluren
      3150 Natürliche Stillgewässer mit Wasserschweber-Gesellschaften
      3260 Fluthahnenfuß-Gesellschaften
      6430 Feuchte Hochstaudenfluren
      6510 Glatthaferwiesen
      9180 Schlucht- und Hangmischwälder*
      91E0 Erlen-Eschen-Weidenauen*
      91F0 Eichen-Ulmen-Eschenauen
    • Strichaufzählung
      in Anhang römisch II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie angeführte Tier- und Pflanzenarten:
      Biber (Castor fiber), Donaukammmolch (Triturus dobrogicus), Gelbbauchunke (Bombina variegata), Zingel (Zingel zingel), Koppe (Cottus gobio), Schied (Aspius aspius), Bitterling (Rhodeus sericeus amarus), Steinbeißer (Cobitis taenia), Weißflossen-Gründling (Gobio albipinnatus), Schrätzer (Gymnocephalus schraetzer), Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), Streber (Zingel streber), Eschen-Scheckenfalter (Hypodryas maturna), Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea teleius), Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous), Eremit* (Osmoderma eremita)
  3. Absatz 3Für das FFH-Gebiet Machland Süd werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
    Die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in Absatz 2, ausgewiesenen natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an:
    • Strichaufzählung
      stehenden Gewässern ohne relevante Nährstoff- und Schadstoffeinträge,
    • Strichaufzählung
      Laichbiotopen und ihres Umlandes für Amphibien,
    • Strichaufzählung
      Fließgewässerabschnitten mit natürlicher bzw. naturnaher Dynamik, deren Wasserqualität keine nennenswerte Beeinträchtigung aufweist,
    • Strichaufzählung
      durchströmten Nebengewässern mit einer naturnahen Gewässerdynamik und einer funktionierenden Verbindung mit der Donau,
    • Strichaufzählung
      naturnahem feuchtem Grasland mit hohen Gräsern,
    • Strichaufzählung
      mageren Flachland-Mähwiesen,
    • Strichaufzählung
      reichhaltig strukturierten Waldbeständen mit einer naturnahen bzw. natürlichen Alterszusammensetzung und einem charakteristischen Struktur- und Totholzreichtum sowie Alters- und Zerfallsphasen.
  4. Absatz 4Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes (Paragraph 9, Absatz 4, NÖ NSchG 2000) der in Absatz 2, genannten natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten wird im Europaschutzgebiet vor allem durch privatrechtliche Verträge gewährleistet.

Im RIS seit

04.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2016

Gesetzesnummer

20000668

Dokumentnummer

LNO40006223

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/5500/6/P35/LNO40006223

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