Landesrecht konsolidiert Niederösterreich

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1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung § 90

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 90

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

16 Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverbände

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 90,

Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Gerichtsbezirk Laa an der Thaya

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Gartenbrunn, Gnadendorf, Großharras, Laa an der Thaya, Neudorf bei Staatz, Staatz, Stronsdorf und Wildendürnbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Gerichtsbezirk Laa an der Thaya” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Fallbach sowie die von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1993 und am 20. Juni 1994 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1994 wirksam.
  3. Absatz 3Die Beitritte der Gemeinden Gaubitsch und Unterstinkenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 29. Juni 1995 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1996 wirksam.
  4. Absatz 4Die von der Verbandsversammlung am 13. März 2012 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2013 wirksam.

Im RIS seit

04.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2015

Gesetzesnummer

20000670

Dokumentnummer

LNO40006355

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/1600/2/P90/LNO40006355

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