(2)Absatz 2Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 18. März 2002 beschlossene Änderung der Satzung (§ 3 Abs. 2 und 4, § 11 Abs. 3 und 4, § 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2003 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 18. März 2002 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 3, Absatz 2 und 4, Paragraph 11, Absatz 3 und 4, Paragraph 12,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2003 wirksam.