Landesrecht konsolidiert Niederösterreich

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1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung § 68

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 68

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

22.12.2016

Index

16 Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverbände

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 68,

Gemeindeverband-Abwasserbeseitigung Kirnberg an der Mank – Texingtal

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Kirnberg an der Mank und Texingtal beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband-Abwasserbeseitigung Kirnberg an der Mank – Texingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1992 wirksam.
  2. Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 16. März 1992 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 1993 wirksam.
  3. Absatz 3Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 11, Absatz 2 und 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.

Im RIS seit

04.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2016

Gesetzesnummer

20000670

Dokumentnummer

LNO40006333

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/1600/2/P68/LNO40006333

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