Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
§/Artikel/Anlage
§ 68
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Außerkrafttretensdatum
22.12.2016
Index
16 Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverbände
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Text
§ 68Paragraph 68,
Gemeindeverband-Abwasserbeseitigung Kirnberg an der Mank – Texingtal
(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Kirnberg an der Mank und Texingtal beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband-Abwasserbeseitigung Kirnberg an der Mank – Texingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1992 wirksam.Die von den Gemeinden Kirnberg an der Mank und Texingtal beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband-Abwasserbeseitigung Kirnberg an der Mank – Texingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1992 wirksam.
(2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 16. März 1992 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 1993 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 16. März 1992 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 1993 wirksam.
(3)Absatz 3Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (§ 11 Abs. 2 und 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 11, Absatz 2 und 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.
Im RIS seit
04.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
22.12.2016
Gesetzesnummer
20000670
Dokumentnummer
LNO40006333