Landesrecht konsolidiert Niederösterreich

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1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung § 61

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 61

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

11.06.2015

Index

16 Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverbände

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 61,

Gemeindeverband der Walter Lehner Musikschule Hollabrunn

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Göllersdorf, Grabern, Guntersdorf und Hollabrunn beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Hollabrunn” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 27. Mai 1993 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1994 wirksam.
  3. Absatz 3Der Beitritt der Gemeinde Ravelsbach und die von der Verbandsversammlung am 26. März 2003 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,, Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.
  4. Absatz 4Der Beitritt der Gemeinde Wullersdorf und die von der Verbandsversammlung am 3. November 2005 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2 und Paragraph 6, Absatz eins,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2006 wirksam.

Im RIS seit

04.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2015

Gesetzesnummer

20000670

Dokumentnummer

LNO40006326

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/1600/2/P61/LNO40006326

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