Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
§/Artikel/Anlage
§ 53
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Außerkrafttretensdatum
Index
16 Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverbände
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Text
§ 53Paragraph 53,
Gemeindeverband der Musikschule Ebreichsdorf-Seibersdorf
(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Ebreichsdorf und Seibersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Ebreichsdorf-Seibersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.Die von den Gemeinden Ebreichsdorf und Seibersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Ebreichsdorf-Seibersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
(2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 28. Juni 1995 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 28. Juni 1995 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.
Im RIS seit
04.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
23.06.2015
Gesetzesnummer
20000670
Dokumentnummer
LNO40006318