(2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinden Kirchberg am Wechsel, Otterthal, Raach am Hochgebirge, St. Corona am Wechsel und Trattenbach sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 28. Dezember 1990 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 1 und § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1991 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Kirchberg am Wechsel, Otterthal, Raach am Hochgebirge, St. Corona am Wechsel und Trattenbach sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 28. Dezember 1990 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3, Absatz eins,, Paragraph 6, Absatz eins und Paragraph 10, Absatz 2,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1991 wirksam.