Landesrecht konsolidiert Niederösterreich

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1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung § 26

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 26

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

30.07.2018

Index

16 Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverbände

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 26,

Gemeindeabwasserverband Aspang-Feistritz

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Aspangberg-St. Peter, Aspang-Markt und Feistritz am Wechsel beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Aspang-Feistritz” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1988 wirksam.
  2. Absatz 2Der Beitritt der Gemeinden Kirchberg am Wechsel, Otterthal, Raach am Hochgebirge, St. Corona am Wechsel und Trattenbach sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 28. Dezember 1990 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3, Absatz eins,, Paragraph 6, Absatz eins und Paragraph 10, Absatz 2,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1991 wirksam.
  3. Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 29. November 2012 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 5, Absatz 4,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2013 wirksam.

Im RIS seit

04.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2018

Gesetzesnummer

20000670

Dokumentnummer

LNO40006291

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/1600/2/P26/LNO40006291

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