(4)Absatz 4Gleichzeitig mit der Kundmachung (Abs. 3) ist den Mitgliedern des Gemeinderates die Auflage zur öffentlichen Einsicht und die Bereitstellung im Internet mitzuteilen. Auf Verlangen eines Mitgliedes des Gemeinderates ist diesem ein Ausdruck des Entwurfes des Rechnungsabschlusses einschließlich der textlichen Erläuterungen zu übermitteln.Gleichzeitig mit der Kundmachung (Absatz 3,) ist den Mitgliedern des Gemeinderates die Auflage zur öffentlichen Einsicht und die Bereitstellung im Internet mitzuteilen. Auf Verlangen eines Mitgliedes des Gemeinderates ist diesem ein Ausdruck des Entwurfes des Rechnungsabschlusses einschließlich der textlichen Erläuterungen zu übermitteln.