Landesrecht konsolidiert Kärnten

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Kärntner Dienstleistungsgesetz - K-DLG § 14

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kärntner Dienstleistungsgesetz - K-DLG

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 23/2012

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 14

Inkrafttretensdatum

31.03.2012

Außerkrafttretensdatum

30.11.2018

Abkürzung

K-DLG

Index

81 Regelung von Wirtschaftstätigkeiten

Text

Paragraph 14 <, b, r, /, >, fünf e, r, w, a, l, t, u, n, g, s, z, u, s, a, m, m, e, n, a, r, b, e, i, t, <, b, r, /, >, h, i, n, s, i, c, h, t, l, i, c, h, in Kärnten niedergelassener
Dienstleistungserbringer

  1. Absatz einsDie Behörden haben die von ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu treffenden Kontroll- und Durchführungsmaßnahmen in Bezug auf im Gebiet des Landes Kärnten niedergelassene Dienstleistungserbringer auch dann zu ergreifen, wenn die Dienstleistung in einem anderen EWR-Staat erbracht wurde oder wird oder dort Schaden verursacht hat.
  2. Absatz 2Die Behörde hat im Rahmen der Verwaltungszusammenarbeit in Bezug auf einen Dienstleistungserbringer, der im Gebiet des Landes Kärnten niedergelassen ist und in einem anderen EWR-Staat eine Dienstleistung erbringt, eine Niederlassung plant oder niedergelassen ist, die Behörde dieses EWR-Staates um die Übermittlung von Informationen und die Durchführung von Überprüfungen, Kontrollen und Untersuchungen zu ersuchen, sofern dies für die Wahrnehmung der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich ist.
  3. Absatz 3Auf Ersuchen der Behörde eines anderen EWR-Staates in Bezug auf einen Dienstleistungserbringer, der im Gebiet des Landes Kärnten niedergelassen ist und in diesem anderen EWR-Staat eine Dienstleistung erbringt, eine Niederlassung plant oder niedergelassen ist, hat die Behörde die erforderlichen Informationen zu übermitteln, die erbetenen Überprüfungen, Kontrollen und Untersuchungen vorzunehmen und die ersuchende Behörde über die Ergebnisse und gegebenenfalls veranlassten Maßnahmen zu informieren.

Im RIS seit

30.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2019

Gesetzesnummer

20000241

Dokumentnummer

LKT40007292

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