(1)Absatz einsZur landesweiten Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung ist ein Chancengleichheitsbeirat beim Amt der Kärntner Landesregierung einzurichten. Der Chancengleichheitsbeirat kann die Landesregierung in allen für die Menschen mit Behinderung in Kärnten wesentlichen Angelegenheiten beraten und entsprechende Vorschläge und Stellungnahmen abgeben. Dem Chancengleichheitsbeirat obliegen auch die Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ vom 13. Dezember 2006 und die diesbezügliche Beratung der Landesregierung.