Daten im Sinne des § 13 Abs. 1 vorsätzlich in Verletzung des Datengeheimnisses (§ 14 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 15 DSG 2000) übermittelt, insbesondere Daten, die ihm gemäß § 14 dieses Gesetzes in Verbindung mit §§ 46 oder 47 DSG 2000 anvertraut wurden, vorsätzlich für andere Zwecke verwendet,Daten im Sinne des Paragraph 13, Absatz eins, vorsätzlich in Verletzung des Datengeheimnisses (Paragraph 14, dieses Gesetzes in Verbindung mit Paragraph 15, DSG 2000) übermittelt, insbesondere Daten, die ihm gemäß Paragraph 14, dieses Gesetzes in Verbindung mit Paragraphen 46, oder 47 DSG 2000 anvertraut wurden, vorsätzlich für andere Zwecke verwendet,