Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994
§/Artikel/Anlage
§ 38
Inkrafttretensdatum
01.01.1995
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
K-DRG 1994
Index
21 Dienst- und Personalvertretungsrecht der Landesbediensteten
Beachte zur ganzen Rechtsvorschrift
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
Text
§ 38
VersetzungParagraph 38 <, b, r, /, >, fünf e, r, s, e, t, z, u, n, g,
(1)Absatz einsEine Versetzung liegt vor, wenn der Beamte einer anderen Dienststelle in einem anderen Dienstort zur dauernden Dienstleistung zugewiesen oder wenn der Arbeitsplatz des Beamten an einen anderen Dienstort verlegt wird.
(2)Absatz 2Der Beamte kann mit Weisung der Landesregierung versetzt werden, wenn ein dienstliches Interesse daran besteht und er auf Grund seiner Ausbildung die Erfordernisse für die Verwendung am neuen Arbeitsplatz erfüllt. Dabei sind die persönlichen Verhältnisse des Beamten zu berücksichtigen.
(4)Absatz 4Ein dienstliches Interesse liegt insbesondere vor:
bei Änderungen der Verwaltungsorganisation einschließlich der Auflassung von Arbeitsplätzen oder
bei Deckung von Personalbedarf durch Besetzung eines freien Arbeitsplatzes oder
wenn der Beamte nach § 92 Abs. 1 Z 3 den zu erwartenden Arbeitserfolg nichtaufgewiesen hat oderwenn der Beamte nach Paragraph 92, Absatz eins, Ziffer 3, den zu erwartenden Arbeitserfolg nichtaufgewiesen hat oder
wenn über den Beamten eine Disziplinarstrafe rechtskräftig verhängt wurde und wegen der Art und Schwere der von ihm begangenen Dienstpflichtverletzung die Belassung des Beamten auf seinem Arbeitsplatz nicht vertretbar erscheint.
(5)Absatz 5Ist die Versetzung Anlaß für einen Wechsel des Wohnortes, ist dem Beamten eine angemessene Übersiedlungsfrist zu gewähren.
(6)Absatz 6Auf Antrag des Beamten hat die Landesregierung mit Bescheid festzustellen, ob die Versetzung zulässig war.
Im RIS seit
02.12.2019
Zuletzt aktualisiert am
03.12.2019
Gesetzesnummer
20000360
Dokumentnummer
LKT40013404