Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz -
K-AWFG
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 49/1984
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.09.1984
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
K-AWFG
Index
45 Sozialrecht
Text
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
§ | 1 Ziele des Gesetzes |
§ | 1a Bereiche der Förderung |
§ | 2 Förderungsmaßnahmen |
§ | 3 Förderungsrichtlinien |
§ | 4 Förderungsgrundsätze |
§ | 5 Arten der Förderung |
§ | 6 Mitwirkung der Arbeiterkammer |
§ | 7 Anträge |
§ | 7a Datenschutzrechtliche Bestimmung |
2. Abschnitt
§ | 8 Beirat |
§ | 9 Zusammensetzung des Beirates |
§ | 10 Sitzungen |
1. Abschnitt
§ 1Paragraph eins,
Ziele des Gesetzes
Ziele dieses Gesetzes sind:
die Teilnahme der in Kärnten wohnhaften Arbeitnehmer an der fortschreitenden Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft zu sichern und durch die Arbeitsmarktstruktur oder durch sonstige Ursachen bedingte Nachteile und Belastungen der Arbeitnehmer auszugleichen oder zu vermeiden;
die Mobilität der Arbeitnehmer in beruflicher und örtlicher Hinsicht zu erhöhen;
die Weiterbildung der Bewohner Kärntens lebensbegleitend zu fördern, damit diese die Herausforderungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels besser bewältigen können.
Zuletzt aktualisiert am
29.08.2016
Gesetzesnummer
10000096
Dokumentnummer
LKT12000895
Alte Dokumentnummer
N4198411637Q