Landesrecht konsolidiert Kärnten

Navigation im Suchergebnis

Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz - K-AWFG § 1

Kurztitel

Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz - K-AWFGNächster Suchbegriff

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 49/1984

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.09.1984

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

Vorheriger SuchbegriffK-AWFG

Index

45 Sozialrecht

Text

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

§

1          Ziele des Gesetzes

§

1a        Bereiche der Förderung

§

2          Förderungsmaßnahmen

§

3          Förderungsrichtlinien

§

4          Förderungsgrundsätze

§

5          Arten der Förderung

§

6          Mitwirkung der Arbeiterkammer

§

7          Anträge

§

7a        Datenschutzrechtliche Bestimmung

2. Abschnitt

§

8          Beirat

§

9          Zusammensetzung des Beirates

§

10        Sitzungen

1. Abschnitt

Paragraph eins,
Ziele des Gesetzes

Ziele dieses Gesetzes sind:

  1. Litera a
    die Teilnahme der in Kärnten wohnhaften Arbeitnehmer an der fortschreitenden Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft zu sichern und durch die Arbeitsmarktstruktur oder durch sonstige Ursachen bedingte Nachteile und Belastungen der Arbeitnehmer auszugleichen oder zu vermeiden;
  2. Litera b
    die Mobilität der Arbeitnehmer in beruflicher und örtlicher Hinsicht zu erhöhen;
  3. Litera c
    die Weiterbildung der Bewohner Kärntens lebensbegleitend zu fördern, damit diese die Herausforderungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels besser bewältigen können.

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2016

Gesetzesnummer

10000096

Dokumentnummer

LKT12000895

Alte Dokumentnummer

N4198411637Q

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/KA/1984/49/P1/LKT12000895

Navigation im Suchergebnis