Landesrecht konsolidiert Burgenland

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Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019 § 38

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 49/2019

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 38

Inkrafttretensdatum

01.08.2019

Außerkrafttretensdatum

05.05.2021

Abkürzung

Bgld. RPG 2019

Index

8000 Raumordnung

Text

Paragraph 38,

Strafbestimmung

Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 7 300 Euro zu bestrafen, wer

  1. Ziffer eins
    entgegen Paragraph 37, Absatz 4, ein Einkaufszentrum ohne Bewilligung errichtet, wesentlich erweitert, wesentlich ändert oder ein bestehendes Gebäude als Einkaufszentrum verwendet und diesen rechtswidrigen Zustand aufrecht erhält,
  2. Ziffer 2
    die in der Bewilligung gemäß Paragraph 37, Absatz 5, vorgeschriebenen Auflagen nicht erfüllt oder sonst von der Bewilligung abweicht und diesen rechtswidrigen Zustand aufrecht erhält.

Im RIS seit

25.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2021

Gesetzesnummer

20001224

Dokumentnummer

LBG40021147

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