Landesrecht konsolidiert

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Helmpflicht beim Wintersport Art. 5

Kurztitel

Helmpflicht beim Wintersport

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 9/2010

Bundesland

Burgenland

Typ

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

§/Artikel/Anlage

Art. 5

Inkrafttretensdatum

23.01.2010

Außerkrafttretensdatum

Index

5710 SportNächster Suchbegriff

Text

Artikel 5

Ausfertigung, Mitteilung

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt, die bei der Verbindungsstelle der Bundesländer hinterlegt wird. Allen Vertragsparteien ist eine beglaubigte Abschrift der Vereinbarung durch die Verbindungsstelle der Bundesländer zu übermitteln.

Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, Absatz 2, B-VG über die Helmpflicht beim Wintersport am 2. Juli 2009 gemäß Artikel 81, Absatz 2, L-VG zugestimmt.

Diese Vereinbarung tritt nach Vorliegen der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Vorheriger SuchbegriffNiederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien am 23. Jänner 2010 in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2014

Gesetzesnummer

20000765

Dokumentnummer

LBG40009941

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/BU/2010/9/A5/LBG40009941

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