Gasgeräte: jene Teile einer Gasanlage, die insbesondere zum Kochen, zum Trocknen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit brennbaren Gasen bei einer normalen Wassertemperatur von gegebenenfalls nicht mehr als 105 ºCelsius betrieben werden; als Gasgeräte gelten auch Gasgebläsebrenner und zugehörige Wärmetauscher;