Landesrecht konsolidiert Burgenland

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Planzeichenverordnung für Digitale Flächenwidmungspläne 2008 § 3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Planzeichenverordnung für Digitale Flächenwidmungspläne 2008

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 33/2009 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 17/2011

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

24.02.2011

Außerkrafttretensdatum

21.01.2016

Index

8000 Raumordnung

Text

Paragraph 3,

In-Kraft-Treten

  1. Absatz einsMit dem In-Kraft-Treten der Verordnung, Landesgesetzblatt Nr. 33 aus 2009,, tritt die Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne, Landesgesetzblatt Nr. 105 aus 2002,, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 110 aus 2002,, außer Kraft.
  2. Absatz 2Für jene Gemeinden, deren Flächenwidmungspläne zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung noch nicht auf den Digitalen Flächenwidmungsplan umgestellt wurden, ist bis zur digitalen Umstellung die Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne, Landesgesetzblatt Nr. 105 aus 2002,, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 110 aus 2002,, anzuwenden.
  3. Absatz 3Hinsichtlich des In-Kraft-Tretens der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 17 aus 2011, wird Folgendes festgelegt:
    1. Ziffer eins
      Die Verordnung tritt mit dem der Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.
    2. Ziffer 2
      Die in Paragraph eins, Absatz 4, genannte Anlage bildet einen wesentlichen Bestandteil dieser und wird gemäß Paragraph 6, des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 1990 verlautbart. Sie ist während der Dauer der Wirksamkeit der Verordnung bei allen Bezirkshauptmannschaften und Magistraten des Landes Burgenland sowie bei der für die Vollziehung des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes zuständigen Dienststelle des Amtes der Burgenländischen Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Unabhängig von dieser Kundmachung ist die Anlage auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar.

Anmerkung

zu Abs. 3: LGBl. Nr. 17/2011

Im RIS seit

01.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2016

Gesetzesnummer

20000724

Dokumentnummer

LBG40011866

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/BU/2009/33/P3/LBG40011866

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