Landesrecht konsolidiert Burgenland

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Allgemeine Landesbedienstetenschutzverordnung § 6

Kurztitel

Allgemeine Landesbedienstetenschutzverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 35/1992

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 6

Inkrafttretensdatum

22.04.1992

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

ALSV

Index

2015 Bedienstetenschutz

Text

Paragraph 6,

Bei Maßnahmen, die sofort getroffen werden müssen, insbesondere bei drohender Gefahr und in Katastrophenfällen sowie bei Alarm und Einsatzübungen, können von den Bestimmungen dieser Verordnung abweichende Anordnungen insoweit getroffen werden, als dies das weitergehende öffentliche Interesse erfordert. Bei solchen Anordnungen ist auf den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bediensteten weitestgehend Bedacht zu nehmen.

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2011

Gesetzesnummer

10000296

Dokumentnummer

LBG12004310

Alte Dokumentnummer

N2199213587H

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/BU/1992/35/P6/LBG12004310

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