(6)Absatz 6Die dem Landesamtsdirektor gemäß Abs. 1, 2 und 3 eingeräumten Befugnisse stehen hinsichtlich des Auftraggebers nach § 1 Z 3 dem Vorsitzenden des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland zu.Die dem Landesamtsdirektor gemäß Absatz eins,, 2 und 3 eingeräumten Befugnisse stehen hinsichtlich des Auftraggebers nach Paragraph eins, Ziffer 3, dem Vorsitzenden des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland zu.