für jede Auskunft über Daten des Betroffenen aus früheren als den in Z 1 angeführten Datenbeständen: S 500,- je Jahresdatenbestand der Datenverarbeitung; in jenen Fällen, in denen die Auskunftserteilung einen besonders hohen technischen oder organisatorischen Aufwand erfordert, jedoch S 1.000,-.für jede Auskunft über Daten des Betroffenen aus früheren als den in Ziffer eins, angeführten Datenbeständen: S 500,- je Jahresdatenbestand der Datenverarbeitung; in jenen Fällen, in denen die Auskunftserteilung einen besonders hohen technischen oder organisatorischen Aufwand erfordert, jedoch S 1.000,-.