in einer Entfernung von mindestens 4 m vor den Flugöffnungen eine wenigstens 2 m hohe, zweckentsprechende Trennwand, wie eine Mauer, eine Planke, eine dichte Pflanzung oder dergleichen besteht und diese beiderseits mindestens 2 m länger als die Flugseite des Bienenstandes ist oder